Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und bringt neue Regeln wie die "Bio-Treppe“ für Heizungen, sowie neue Fristen und Nachweispflichten für Heizungsanlagen. Außerdem enthält es mehrere Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie. Dazu zählen zum Beispiel die Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude, die Ermittlung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Neubauten sowie die Solarpflicht.