Vermietende sollen bei neuen fossilen Heizungen künftig an Folgekosten wie CO₂-Preis, Netzentgelten und Mehrkosten für biogene Brennstoffe beteiligt werden. Darauf haben sich die Koalitionsparteien laut Medienberichten beim Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Für unsanierte Gebäude mit niedrigen Mieten soll es eine Härtefallregel geben.
Aus Sicht des Immobilienverbands Deutschland IVD wird damit die angekündigte Wahlfreiheit im Heizungskeller einkassiert. „Die so genannte Kostenbremse ist in Wahrheit eine Investitionsbremse und ein nächster politischer Schlag gegen private Vermieter“, erklärt IVD-Präsident Dirk Wohltorf. Wer Freiheit im Heizungskeller verspreche und Vermieter am Ende durch die Hintertür in Anspruch nehme, konterkariere den angekündigten Neustart beim Heizungsgesetz. Gerade private Kleinvermieter würden erneut belastet, obwohl sie über das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz längst an den Heizkosten beteiligt seien.
Ganz anders sieht das Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Die geplanten Regelungen zum Mieter:innenschutz beim Einbau neuer fossiler Heizungen reichen nicht“, sagt Irmela Benz Colaço, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik. Die Pläne der Bundesregierung, den Einbau weiter zu erlauben, seien klima- und sozialpolitisch fahrlässig. Sollte sie daran festhalten, will der BUND fordern, dass Vermietende die Kostenrisiken ihrer fossilen Fehlentscheidung vollständig tragen. Da bei unsanierten Häusern die Potenziale für den Klimaschutz besonders hoch sind, braucht es nach Ansicht von Benz Colaço bei ihnen Boni für den Umstieg auf erneuerbare Heizungen und die Sanierung. Quellen: IVD/BUND/jb