Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

GModG: Neue Re­geln und „Bio-Trep­pe“ für Hei­zun­gen

ZIV

Mit dem am 10. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) treten wichtige Änderungen für Hausbesitzer in Kraft. Das GModG ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und bringt neue Regeln, Fristen und Nachweispflichten für Heizungsanlagen mit sich. Das Schornsteinfegerhandwerk informiert darüber, was sich beim Einbau und Austausch von Heizungsanlagen ändert, welche Möglichkeiten bestehen und wo mögliche Kostenfallen liegen können.

Insbesondere die Einführung der sogenannten „Bio-Treppe“ mit steigenden Pflichtanteilen erneuerbarer Brennstoffe wirft Fragen zur Verfügbarkeit und zu den künftigen Energiekosten auf. Der Einbau von Öl- und Gasheizungen bleibt zwar möglich, ist aber an neue Auflagen gebunden.

ZIV

Die „Bio-Treppe“ ersetzt die 65 %-Regel

Eine zentrale Neuerung ist das Entfallen der bisherigen Pflicht, beim Einbau neuer Heizungsanlagen einen Nutzungsanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien nachzuweisen. Das GModG listet weiterhin zulässige Heizsysteme auf, die im Neubau oder beim Austausch einer Heizungsanlage eingesetzt werden können. Dazu gehören auch Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen. Für diese fossilen Heizsysteme gelten jedoch neue Fristen und schrittweise ansteigende Pflichtanteile für erneuerbare Brennstoffe:

  • Ab 2029: 10 Prozent
  • Ab 2030: 15 Prozent
  • Ab 2035: 30 Prozent
  • Ab 2040: 60 Prozent
  • Ab 2045: 100 Prozent

ZIV

Erweiterte Optionen und neue Verantwortlichkeiten

Das neue Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen, Sonderregelungen und alternative Erfüllungsmöglichkeiten vor. Die geforderten Anteile lassen sich je nach Gebäude und Heizungsanlage ganz oder teilweise auch durch Wärmepumpen- oder Biomasse-Hybridanlagen sowie durch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erreichen.

Gleichzeitig verlagert der Gesetzgeber mehr Verantwortung auf Eigentümer, Unternehmen und Brennstofflieferanten. Die verpflichtende Beratung vor dem Einbau fossiler Heizungsanlagen wurde im GModG gestrichen. Auch die technische Bewertung der Heizungsanlage bei der Abnahme durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wurde in wesentlichen Bereichen reduziert.

Dr.-Ing. Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks warnt: „Die Bio-Treppe kann zur Kostenfalle werden.“ Er weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und wirtschaftlich vertretbaren Preise der erforderlichen Mengen an Bio-Gas und Bio-Heizöl langfristig unklar sind. Steigende Brennstoffpreise wirken sich direkt auf die Heizkosten aus und belasten Eigentümer sowie Mieter.

ZIV

Risiken ohne professionelle Beratung

Für Hausbesitzer besteht die Gefahr einer „Vollzugsfalle“. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, Übergangsvorschriften und Nachweispflichten. Diese müssen bereits bei der Planung einer neuen Heizungsanlage berücksichtigt werden. Das Versäumen von Fristen oder das Nichtführen erforderlicher Nachweise kann Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks rät daher zu einer frühzeitigen Beratung vor geplanten Sanierungsmaßnahmen, um teure Fehlplanungen zu vermeiden.

ZIV

Reform der Heizungsförderung

Parallel zum GModG wurden die Eckpunkte der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Die Heizungsförderung wird künftig stärker sozial gestaffelt, aber schrittweise reduziert. Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sinken bereits zum Neustart von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Bis Ende 2030 werden sie im Halbjahresrhythmus auf 22.000 Euro abgesenkt.

Zudem wird der Klima-Geschwindigkeitsbonus reduziert. Einzelne Förderbestandteile, wie der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen, entfallen vollständig. Eine positive Änderung ist die Ausweitung des Einkommensbonus auf Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 Euro.

ZIV

Die Rolle des Schornsteinfegerhandwerks

Schornsteinfeger bleiben wichtige Ansprechpartner für viele Menschen, auch wenn einzelne hoheitliche Prüfaufgaben neu geregelt werden. Sie kennen die Gebäude und die individuellen Gegebenheiten vor Ort. Sie unterstützen bei der Auswahl geeigneter Heizsysteme im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und bei der optimalen Nutzung von Fördermöglichkeiten. Die Vielzahl der neuen Ausnahmeregelungen und Nachweispflichten macht eine frühzeitige Beratung wichtiger denn je. Das Schornsteinfegerhandwerk sieht seine Aufgabe darin, die Wärmewende gemeinsam mit seinen Kunden wirtschaftlich und rechtssicher umzusetzen. ■
Quelle: ZIV / fl