In namentlicher Abstimmung votierten 322 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sowie weiterer Vorschriften für den Energiemarkt. 272 Parlamentarier stimmten dagegen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte den Ursprungsentwurf im parlamentarischen Verfahren noch geändert. Zudem verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine „grundlegende Vereinfachung“ der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen.
Für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt, hat die Deutsche Umwelthilfe angekündigt, dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen. jb