Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent, bis 2040 um 88 Prozent zu senken und bis 2045 klimaneutral zu sein. Nach Einschätzung des Energieberatendenverbands GIH erfüllt das aktuelle Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zwar formal die gesetzlichen Vorgaben, bleibt jedoch insbesondere im Gebäudesektor deutlich hinter den Anforderungen zurück.
Emissionen im Gebäudesektor steigen trotz Förderprogrammen
Der GIH betont, dass laut aktueller Zahlen, die Emissionen im Gebäudesektor von 101 auf 103 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent im Jahr 2025 angestiegen sind. Trotz bestehender Förderprogramme sei keine Trendumkehr erkennbar. Der Vorsitzende Stefan Bolln kritisiert: „Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass wir im Gebäudesektor auf dem falschen Weg sind. Wir brauchen jetzt wirksame Instrumente, die Effizienzmaßnahmen konsequent anreizen und erneuerbare Heizlösungen voranbringen – sonst werden die Klimaziele erneut verfehlt.“
Positiv bewertet er die gesicherte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis 2029. Jedoch kritisiert er, dass eine Perspektive für die Förderung nach 2030 fehle. Zudem sei der Beitrag der Förderprogramme zur Emissionsminderung nicht nachvollziehbar. Gestrichen wurden zentrale Instrumente wie eine stärkere Effizienzförderung und steuerliche Abschreibungen. Auch ordnungsrechtliche Vorgaben spielen laut GIH im Maßnahmenpaket faktisch keine Rolle.
Sanierungen und erneuerbare Heiztechnologien führen zum Ziel
Der GIH verlangt gezielte Effizienzmaßnahmen, insbesondere für energetisch schlechte Bestandsgebäude. Dort lägen die größten Einsparpotenziale. Sanierungen solle Emissionen senken und Energiekosten dauerhaft begrenzen. Der GIH fordert klare, früh festgelegte und verlässlich steigende Biogasquoten bis 2045. Das soll Fehlinvestitionen vermeiden und Planungssicherheit schaffen. Zudem müsse man erneuerbare Heiztechnologien konsequent priorisieren. Zudem müsse das Gebäudemodernisierungsgesetz klar regeln, wie die Klimaschutzvorgaben eingehalten und wie Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor dauerhaft hohen Energiekosten geschützt werden können. Quelle: GIH / ar