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6. Digitale Fachforum „Gebäudehülle im Fokus“

Auch für Turbos gelten Regeln

Viel ist gerade vom Beschleunigen des Bauens die Rede, von seiner radikalen Entbürokratisierung und Deregulierung. Das macht einigen Sorgen, einerseits – aber andererseits werden die hohen Standards, zahlreichen Normen und gesetzlichen Regelungen durchaus als echte Hemmnisse gesehen. Auf diese und weitere Aspekte wiesen die Moderatoren Claudia Siegele vom Gebäude-Energieberater, Matthias Rehberger vom Schwestermagazin Glaswelt und Martin Prösler, von der Content-Agentur Proesler Kommunikation hin. Beleuchtet wurde das Thema aus der juristischen Perspektive, der bautechnischen, der bauphysikalischen, aber auch aus der sozialpolitischen. Diskutiert wurde, ob und wie die Beschleunigung gelingen könnte, worauf man in Zukunft verzichten könne und worauf auf keinen Fall. Spoiler: Der Klimaschutz war für keinen der Beteiligten verhandelbar. Die allgemein gefürchteten Regeln der Technik Den Eröffnungsvortrag hielt der Jurist Marc Steffen von der Kanzlei Leinemann & Partner. Steffen stellte die wichtigsten Inhalte des Bau-Turbos vor: Der ins Baugesetzbuch eingefügte § 246e erlaubt es Kommunen, von Bauleitplänen abzuweichen, wo Wohnraum entstehen soll – auch in Gewerbegebieten. Sie können auf die Erstellung von B-Plänen verzichten und Genehmigungsverfahren auf drei Monate verkürzen. Erleichtert wird die Nachverdichtung durch Anbau oder Bauten in der zweiten Reihe. Problematisch ist Steffen zufolge jedoch, dass Städte und Gemeinden den Projektträgern zahlreiche Vorgaben machen und die Kosten hierfür auf sie abwälzen dürfen, zum Beispiel für den Bau von Sozialwohnungen oder von Kitas. Kein unrealistisches Szenario, denn die Kommunen sind knapp bei Kasse. Noch dazu ist der Turbo befristet: 2030 ist Sc ...

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