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Förderung beim Heizungstausch verbessert

Heizkessel müssen laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Haben Hauseigentümerinnen und -eigentümer diese Frist bislang überschritten, blieben ihnen Bundesfördermittel beim Einbau einer neuen Heizung verwehrt. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich die Regelung geändert. Zuschüsse sind nun auch für austauschpflichtige Ü-30-Kessel möglich. Den Tausch der alten Heizung gegen ein klimafreundliches Modell bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 20 bis 55 Prozent. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Art der neuen Heizung ab. „Wer vom Betriebsverbot betroffen ist, hat durch die Neuregelung Glück gehabt. Mit der Förderung wird der Tausch der alten Heizung jetzt finanziell viel attraktiver“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Das gelte allerdings nur für den Einbau von Ökoheizungen.

Heizungswechsel: Förderung so hoch wie nie

Für austauschpflichtige Heizungen gelten die gleichen Fördersätze wie für Heizungen, die nicht von der Austauschpflicht betroffen sind. Eine Gasheizung, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, fördert das BAFA mit 20 Prozent gefördert. Bei Gas-Hybridheizungen und Solarthermieanlagen sind es 30 Prozent der Investitionssumme. Wer auf eine Biomasseanlage, eine Wärmepumpe oder eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung setzt, kann mit einer Förderhöhe von 35 Prozent rechnen. Zusätzlich zu den Fördersätzen für die Heizung gewährt das BAFA eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozentpunkten, wenn Hauseigentümerinnen und -eigentümer ihre Ölheizung ersetzen. Außerdem gibt es eine Energieberatungsprämie von fünf Prozentpunkten, der sogenannte iSFP-Bonus.  Biomasseanlagen, die einen Emissionswert für Feinstaub von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhalten, erhalten fünf Prozent obendrauf. Maximal sind somit 55 Prozent Förderung möglich.

Heizungstausch kann sich bereits nach 20 Jahren als sinnvoll erweisen

Hettler rät davon ab, mit dem Kesseltausch bis zum Betriebsverbot zu warten. Bereits ab einem Alter von 20 Jahren könne sich der Wechsel zu einem modernen Wärmeerzeuger lohnen. Der Heizungswechsel sollte aber gut geplant und passend zum Gebäude sein. Nach Schätzungen von Expertinnen und Experten sind rund zwei bis drei Millionen Heizungen in Deutschland älter als 30 Jahre. Sie sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel belasten. Es gilt daher ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen. In diesem Jahr müssen alle vor 1991 eingebauten Heizungen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt. Wer seine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf die alte Heizung ebenfalls weiter betreiben. Quelle: Zukunft Altbau / jb

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