Die KfW und das Bundesbauministerium haben zum 1. September 2025 die Förderbedingungen im Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) verbessert.
Küchen und Wohnküchen werden nun als Aufenthaltsräume anerkannt und so gängigen Bauweisen verstärkt Rechnung getragen. Zudem wurde der Baukostenvergleichswert erhöht, sodass mehr Bauvorhaben in der festgesetzten Kostengrenze förderfähig werden. Beide Produktanpassungen tragen laut KfW dazu bei, dass mehr Projekte von der Förderung profitieren können. Mit dem Programm KNN fördert die KfW den Bau klimafreundlicher und zugleich flächeneffizienter Wohngebäude mit aus Mitteln des Bundes verbilligten Förderkrediten. Die Förderung können Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren beantragen.
Küchen und Wohnküchen
Fördervoraussetzung des Programms KNN ist unter anderem eine Wohnflächenbegrenzung, die sich nach der Anzahl der Aufenthaltsräume bemisst. Künftig werden Küchen und offene Küchen als Aufenthaltsräume gewertet, auch wenn sie zum Beispiel Teil des Wohnzimmers sind. KNN wird damit an die Baupraxis angepasst, die häufig bei kompakten Wohnungen die Küche offen gestaltet. Die Wohnfläche kann den Vorgaben entsprechend so etwas höher ausfallen.
Anhebung des Baukostenvergleichswerts
Die Anhebung des Baukostenvergleichswert um 18 Prozent ermöglicht es, dass mehr Projekte als zuvor innerhalb der Kostengrenze realisierbar sind. Damit wird laut KfW Planungssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren geschaffen und dafür gesorgt, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.
Kundinnen und Kunden können die Darlehen zu den neuen Förderbedingungen über ihre Hausbank beantragen. Die Neuregelung kann auch für bereits zugesagte Förderdarlehen in Anspruch genommen werden, die nach Umsetzung des Vorhabens unter den veränderten Produktbedingungen ihre Nachweise erstellen können. Quelle: KfW / ms