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Regierung verspricht mit Leitfaden mehr Klarheit zum GEG 

Die Differenz zwischen ausgestoßenen Emissionen und dem Klimaschutzziel im Gebäudesektor ist nach Zahlen des Umweltbundesamts von 2020 auf 2022 von 4,2 Prozent auf 4,7 Prozent gestiegen. Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab dem 1. Januar 2024 steuert die Bundesregierung gegen diesen Trend. Wie die Regelungen und deren Umsetzung in der Gebäudebranche ankommen, wurde am zweiten Tag des Energiekongresses der Deutschen Energieagentur (dena) in Berlin mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden und Unternehmen diskutiert. Markteinfluss, Finanzierung und Beratung standen dabei im Mittelpunkt.

Der Markt reagiert gemischt

Christian Maaß, Abteilungsleiter Wärme, Wasserstoff und Effizienz im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), skizziert das GEG als Gesetz der Optionen, die unter Beachtung der Pflichten gestaltet werden können. Zwar ist es noch möglich, eine Gasheizung nach dem 1. Januar 2024 einzubauen. Dennoch muss die Pflicht von 65 Prozent Erneuerbaren Energien bis zum 30. Juni 2026 für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern und bis 30.06.2028 für Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern eingehalten werden. Daher sei das GEG auch kein Wärmepumpengesetz, da es mit der Technologieoffenheit viele Kombinationsmöglichkeiten von Gasheizung, Biomasse, Wasserstoff und Wärmepumpe gebe.

Die Branche nimmt das Gebäudeenergiegesetz bislang unterschiedlich auf.  Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sah besonders das Einbrechen der Wärmepumpen-Förderanträge als kritisch an. Wurden 2022 noch im Durchschnitt 29.000 Förderanträge für Wärmepumpen gestellt, lag das Maximum 2023 nach Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter 10.000 Anträgen. Hersteller hätten jedoch stark investiert. Daraus resultiere ein großer internationaler Wettbewerb.

Die oft gestellte Frage danach, wer jedoch überhaupt die insgesamt zielgesetzten 5 Millionen Wärmepumpen einbauen soll, ist nach Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) nicht das ausschlaggebende Problem. 80 Prozent der 50.000 SHK-Betriebe in Deutschland könnten bereits Wärmepumpen installieren. Größere Probleme lägen eher in den Kapazitätsengpässen und in der Lieferung.

Beratungsleitfaden soll Klarheit bringen

Um für jedes Gebäude die bestmögliche Lösung im Rahmen des GEG zu finden, ist die Beratung besonders auf kommunaler Ebene wichtig. Damit alle Energieberatenden und Verbände verlässliche und ausgeglichene Empfehlungen geben können, veröffentlicht das BMWK bis spätestens 1. Januar 2024 einen Beratungs-Leitfaden. Christian Maaß machte klar, dass darin besonders die Technologie-Möglichkeiten und ihre Auswirkungen dargestellt werden. Er legte außerdem besonderer Wert auf die Beratung zu Biomasseanlagen. Aufgrund der begrenzten Kapazität, sei sie nur da zu empfehlen, wo keine der anderen Möglichkeiten sinnvoll eingesetzt werden könne.

Christian Maaß: Solarpflicht ist im Gespräch

Die hohe Investition in ein neues Heizsystem schreckt aktuell Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Richard Lucht, Vice President Brand & Communications von Thermondo, stellte Heizungssystems-Contracting vor. Statt einer einmalig sehr hohen Summe, wird auf ein monatliches Zahlungsmodell gewechselt. Das Unternehmen übernimmt dabei den gesamten Tausch, vom Entfernen der alten Heizungsanlage bis zum möglichen Austausch der Heizkörper. Helmut Bramann bestätigte, dass dieses Modell genauer betrachtet werden sollte.

Ab dem neuen Jahr soll nach Christian Maaß ein wenig Ruhe in die Diskussion und die Branche einfahren. Ob dies angesichts großer Unsicherheiten um die Stabilität der Förderung und angekündigter weiterer Novellen des GEG der Fall sein wird, darf bezweifelt werden. Die Gebäudehülle werde wieder mehr in den Schwerpunkt gerückt und die Förderung auf 30 Prozent angehoben, wobei der Klimabonus nach und nach sinkt. Auch eine Solarpflicht sei im Gespräch. (fk)