Knapp 400.000 Zuschüsse zur Heizungserneuerung in Wohngebäuden hat die KfW im Jahr 2025 aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude bewilligt, rund 75.000 davon in Verbindung mit Anträgen auf einen Einkommensbonus. Das entspricht einem Anteil von 19 Prozent. Im Jahr 2024 lag dieser mit 20 Prozent nur geringfügig höher. Der vor zwei Jahren eingeführte Bonus wird also durchaus angenommen.
Allerdings gibt es keine Statistiken dazu, in wie vielen Gebäuden von Eigentümern mit einem geringen Einkommen eine Heizungserneuerung darüber hinaus sinnvoll und notwendig wäre. „Eigentümer mit geringem Einkommen und wenigen Rücklagen wohnen wahrscheinlich überproportional häufig in Gebäuden mit hohem Sanierungsbedarf“, sagt Carina Lichtenberg, Leiterin des Teams Soziale Dimension Energiewende in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Neben der Heizungserneuerung wären weitere finanziell aufwendige Maßnahmen notwendig, damit würde ein Kreislauf an finanziellen Ausgaben beginnen. Davor schrecken manche zurück.“
Hindernisse bei der Antragstellung
Eine zweite Personengruppen scheitert im Prozess der Antragstellung, so die Vermutung der Expertin. „Es verlangt unglaublich viel Wissen, digitale Kompetenzen und Einlesefähigkeit, um sich mit Themen wie Heizungserneuerung und Förderung zu befassen“, sagt Lichtenberg. „Wir wissen, dass rund 20 Prozent der von Armut betroffenen Haushalte keinen Internetzugang haben. Und nicht jeder, der einen Computer hat, ist im Umgang damit fit.“
Diese Beobachtung macht auch Energieberaterin Marion Schulz aus dem Landkreis Lüneburg: „Die Betroffenen sind nicht ausgestattet wie ein Büro. Die meisten haben bestenfalls einen Computer, aber keinen Scanner. Sie ...
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