Die Berechnung der Transmissionswärmeverluste eines Gebäudes erschöpfen sich nicht in der aufwendigen Flächenermittlung und der Berechnung der U-Werte mit allen Korrekturen durch Dämmstoff- oder Fassadenhalter, Gefälledämmungen, Luftspalte und andere Einflüsse. KfW-Prüfer haben übrigens ein Auge darauf. Basis für die Berechnung der Transmissionswärmeverluste ist die DIN EN ISO 6946, auch gegen Erdreich ist daraus die Berechnung des Wärmedurchgangswiderstands notwendig.
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen heute alle Energiebilanzen von Gebäuden mit der DIN V 18599 von 2018 [1] gerechnet werden, die Transmissionswärmeverluste sind in Teil 2 der Norm erläutert. (Hinweis: Seit 10/2025 gibt es eine Neufassung der Norm, auf die sich vermutlich die künftige Fassung des Gebäudeenergiegesetzes bezieht). Dort wird klar formuliert: „Der Wärmetransferkoeffizient HT, j ist aus den Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bauteile und deren Flächen nach DIN EN ISO 13789 und DIN EN ISO 13370 unter Berücksichtigung linienförmiger Wärmebrücken zu ermitteln. Vereinfachend können die Wärmebrücken pauschal angesetzt werden.“
Damit wird an zentraler Stelle in Abschnitt 5.3.2 auf die beiden weniger im Fokus stehenden ISO-Normen 13370 [2] und 13789 [3] verwiesen. Letztere regelt, dass ein U-Wert nach DIN EN ISO 6946 [4] für Flächen gegen Außenluft oder die gegen eine Temperatur in der angrenzenden (unbeheizten) Zone zu berechnen ist. Dies gilt auch für beheizte oder gekühlte Zonen, die in der Praxis jedoch häufig vernachlässigt werden. Die Verluste gegen Erdreich oder unbeheizte Keller sollen dagegen nach DIN EN ISO 13370 ermittelt werden.
Ein vereinfachter Ansatz in DIN V 18599-2 in Abs. 6.1 ...
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