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Alternativen zu Ölheizungen

Ob mit oder ohne Brennwertnutzung: Die Tage der mit fossilem Heizöl befeuerten Heizung sind gezählt. Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gilt nach § 72 ein Betriebsverbot für mit einem flüssigen oder festen Brennstoff beschickte Heizkessel, die vor 1991 in Betrieb genommen wurden [1]. Danach installierte Heizkessel dürfen nur bis zum Ablauf von 30 Jahren seit Aufstellung betrieben werden. Ab 2026 dürfen Ölkessel nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen neu in Betrieb genommen werden. Der Wärmebedarf muss anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 (kurz: Klimapaket) [2] wurde eine Austauschprämie für Ölheizungen beschlossen, die nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) [3] gewährt wird und auch den Austausch zugunsten einer effizienteren Ölheizung unterstützt. CO₂-neutrales Heizen Das Ziel, den CO₂-Ausstoß zum Jahr 2050 um bis zu 95 % gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren, betrifft auch die Gebäudeheizung. Um die erforderliche Reduktion im Bereich Heizen zu erreichen, bestehen prinzipiell vier Möglichkeiten: Wärmebedarf des Hauses auf „nearly Zero“ (quasi Null) senken (Passiv- oder Plusenergiehaus) Feuerung mit nachwachsender Biomasse (Holz, Pellets, Algen­öl) Heizen mit grünem Strom regenerative Wärmequellen nutzen (Solar- und Geothermie). Zudem sind Kombinationen dieser vier Möglichkeiten umsetzbar. So kann grüner Strom zur Herstellung synthetischer Brennstoffe verwendet werden. Diese können in konventionellen Kesseln oder Blockheizkraftwerken (BHKW) unter Freisetzung von CO₂ verbrannt werden. Diese Variante hat aufgrund ihrer geringen e ...

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