Deutsche Städte und Landkreise können ihre Einnahmen aus erneuerbaren Energien mehr als verdoppeln, wenn sie die Ausbauziele für Wind- und Solaranlagen erreichen: von heute 5,5 auf 12,4 Milliarden Euro jährlich ab dem Jahr 2033. Das belegt die Studie Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch erneuerbare Energien, die das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und das Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult (IW Consult) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeitet haben. Die Studienautor:innen empfehlen Bund und Ländern, es den Kommunen durch Beratung und Informationen sowie durch geeignete Rahmenbedingungen zu ermöglichen, ihre regionalwirtschaftlichen Möglichkeiten besser auszuschöpfen.
Zehn Milliarden Euro Wertschöpfung – mehr als die Hälfte bleibt vor Ort
Die Studie zeigt mit Modellierungen für alle rund 400 deutschen Landkreise und Städte sowie mit Analysen erfolgreicher Praxisbeispiele in einzelnen Bundesländern, dass erneuerbare Energien die Regionen in Zeiten von Energiekrisen nicht nur unabhängiger bei ihrer Energieversorgung machen. Vor allem ländliche Regionen mit entsprechenden Flächenpotenzialen profitieren von der lokalen Energieerzeugung: mit mehr Steuereinnahmen, neuen Arbeitsplätzen und Gewinnen ansässiger Unternehmen. Sie erhalten dadurch größere finanzielle Spielräume etwa für bessere Infrastruktur.
Laut der Studie erzeugten Solar- und Windenergie 2023 bundesweit zehn Milliarden Euro direkte Wertschöpfung und rund 51.000 Vollzeitarbeitsplätze. Davon verblieben als regionale Effekte bis zu 5,5 Milliarden Euro direkt in den Standortregionen. Erreicht Deutschland seine Ausbauziele erneuerbarer Energien, kann die direkte Wertschöpfung auf etwa 21 Milliarden Euro jährlich ab dem Jahr 2033 steigen, die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze auf 101.600. Mit entsprechend notwendigen Anreizen auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte kann das auch in dünn besiedelten, ländlichen Regionen gelingen, so die Einschätzung der Forschenden. Rund 12,4 Milliarden Euro würden in dem Szenario vor Ort bleiben und könnten so gezielt zur Entwicklung strukturschwacher Regionen beitragen.
BI, IÖW & IW Consult (2026)
BI, IÖW & IW Consult (2026)
Neue wirtschaftliche Handlungsspielräume für Kommunen
Auch jenseits der direkten Effekte treibt der Ausbau erneuerbarer Energien die regionale Wirtschaft an – gerade in ländlichen Räumen. Die Analysen des zeigen, welche Vorteile die lokale Wertschöpfung für Kommunen mit sich bringt:
- Wirtschaftsmotor vor Ort: In Vorreiterregionen gehen bis zu zehn Prozent des Wirtschaftswachstums der vergangenen zehn Jahre auf den Ausbau der Grünstrom-Infrastruktur zurück. Technische Dienstleister siedeln sich an und entfalten über den Betrieb und die Wartung der Erneuerbaren-Anlagen hinaus ein regionales Geschäft. Zudem ist die Verfügbarkeit von grünem Strom zunehmend ein Standortkriterium für Unternehmen.
- Volle Gemeindekassen für soziale Infrastruktur: In manchen Landkreisen ist der Erneuerbaren-Ausbau für bis zu vier Prozent der gestiegenen Steuereinnahmekraft der vergangenen zehn Jahre verantwortlich. Gewerbesteuern, Pachteinnahmen, Gewinnbeteiligung nach § 6 EEG, Einnahmen aus Beteiligungen an Betreibergesellschaften oder dem Betrieb durch kommunale Stadtwerke schaffen neue finanzielle Spielräume.
- Bürgerbeteiligung: Finanzielle Beteiligungsmodelle, Bürgerenergiegenossenschaften oder lokale Stromtarife lassen die Menschen vor Ort vom Ausbau profitieren – und erhöhen die Akzeptanz.
Was Kommunen, Bund und Länder jetzt tun sollten
Die Autor:innen der Studie empfehlen folgende Maßnahmen, mit denen Bund und Länder die Rahmenbedingungen verbessern können, damit Kommunen und Landkreise den Ausbau der erneuerbaren Energien gestalten können:
- Kommunen und Landkreise durch Beratung und Information in die Lage versetzen, ihre regionalwirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, etwa durch besser aufgestellte regionale Energieagenturen oder neue Beteiligungsleitlinien in Planungsprozessen.
- Gesetzliche Hürden abbauen – etwa indem sie die Gründung von Bürgerenergiegesellschaften vereinfachen und vor allem den finanzschwachen Kommunen mehr eigene Investitionsmöglichkeiten eröffnen. Beispielsweise durch vereinfachte Regelungen zur Kreditaufnahme und der Anerkennung von Investitionen in erneuerbare Energien als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
- Förderprogramme so ausrichten, dass regionale Wertschöpfung von Anfang an in die Planung einfließt, etwa durch Anforderungen an konkrete Beteiligungs- und Wertschöpfungskonzepte in den Förderrichtlinien.
Quelle: Berlin Institut/jb