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Regelwerk

BIngK fordert Synchronisierung von GEG und BEG

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat Vorschläge für die Verbesserung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in die Arbeitsgruppe Bauen und Wohnen bei den Verhandlungen über eine Ampel-Koalition eingebracht.

Insbesondere wird in den vom BIngK-Arbeitskreis Energieeffizienz erarbeiteten Vorschlägen verlangt, die Rechenregeln des GEG und der BEG-Förderung aufeinander abzustimmen. Dies würde die Durchführung der energetischen Maßnahmen maßgeblich vereinfachen und damit beschleunigen. Des Weiteren müsse durch die Qualifikationen der Akteure sichergestellt werden, dass die energetischen Maßnahmen auch tatsächlich dazu dienen, die Ziele des Klimaschutzes zu erreichen.

Die Forderungen der BIngK:

Synchronisierung der Nachweisverfahren: „Ein Nachweis in der BEG-Förderung muss zwingend denselben Rechenregeln unterliegen wie ein GEG-Nachweis. Dies bringt allen Beteiligten mehr Sicherheit – und sorgt dafür, dass energiesparendes Bauen einfacher wird, den Bauherren und Investoren leichter vermittelbar ist und damit für alle Beteiligten an Attraktivität gewinnt.“

Adäquate Anforderung an die Qualifikation: „Für die fachgerechte Planung und Umsetzung energetisch hocheffizienter Bauvorhaben sind umfassende bauphysikalische und anlagentechnische Kenntnisse erforderlich. Die Anforderungen an die Qualifikation der Effizienzexperten müssen dieser großen Verantwortung konsequenter Rechnung tragen, als dies bislang der Fall ist.“

Statement des BIngK-AK Energieeffizienz: GEG und BEG-Förderung aufeinander abstimmen. Zu viele Regelungen behindern den Klimaschutz.

SPD, Die Grünen und FDP haben sich bereits vor dem Beginn der Verhandlungen für eine Ampelkoalition darauf verständigt, u.a. durch Entbürokratisierung und Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau zu senken, den Klimaschutz beim Neubau zu stärken, die energetische Sanierung im Bestand zu beschleunigen und ganz allgemein die Verfahrensdauer von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens zu halbieren. GLR