Mehr als die Hälfte der Befragten beurteilen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gut oder besser. Besonders positiv ist die Bewertung durch vollzeittätige Energieberatende. Für GIH-Geschäftsführer Benjamin Weismann ist das nachvollziehbar: „Sie verbringen mehr Zeit mit Energieberatung und haben weniger Probleme mit dem komplexen GEG haben als Teilzeit-Berater.“
Seine Schlussfolgerung: „Wir sollten versuchen, bei der GEG-Überarbeitung die Anforderungen noch zu vereinfachen.“ Das sei notwendig, um Energieberatende, die vor allem in anderen Bereichen arbeiten, zum Beispiel als Statiker oder die einen Handwerksbetrieb führen, von der Energieberatung und Baubegleitung nicht durch zu komplizierte gesetzliche und fördertechnische Regelungen abzuschrecken.
Unterschiede zwischen Vollzeitberatenden und anderen Gruppen zeigen sich auch beim §71 des Gesetzes, der die detaillierten Anforderungen an Heizungsanlagen regelt. Die überwiegende Mehrheit der Vollzeitberater ist von den jetzigen Regeln im §71 überzeugt. Über alle Gruppen hinweg sind aber 31 Prozent für eine geringe und weitere 18 Prozent für eine deutliche Reduktion der Anforderungen für neue Heizsysteme.
Die Verständlichkeit der Regeln ist ausbaufähig

Sirius Campus
Bei den Verbesserungswünschen zum GEG stehen Vereinfachung und Verständlichkeit der Regelungen im Mittelpunkt. Dazu gehören ein übersichtlicher Aufbau mit klaren Strukturen sowie eine einfache Sprache für Praktiker und Immobilienbesitzer. Auf dem Wunschzettel stehen auch mehr Flexibilität bzw. Ausnahmen zu den Regeln wie mehr Technologieoffenheit und Kombinierbarkeit von Maßnahmen. Häufiger wird auch eine gezielte und höhere Förderung einzelner Gewerke vorgeschlagen, wie für die Sanierungen der Gebäudehülle oder des Daches. Auch Weismann ist für eine Vielzahl der Optionen: „Technologieoffenheit ist uns wichtig“.
„Eine Mehrheit der Vollzeit-Energieberatenden ist zufrieden mit dem neuen GEG und möchte lieber weitere Präzisierungen im Regelwerk in punkto Vereinfachungen und verständlichere Ausführungen mit mehr Praxisbezug sehen“, interpretiert Oliver Gaedeke, Geschäftsführer von Sirius Campus, die Ergebnisse. „Dabei ist die Kontinuität des bestehenden Gesetzes vielen Energieberatenden für eine Planungssicherheit für Immobilienbesitzer und ihre eigene Beschäftigung von großer Bedeutung“.
Keine Schnellschüsse nach dem Koalitionsvertrag
Der GIH warnt vor Schnellschüssen, die mit dem Koalitionsvertrag drohen könnten. „Wir fordern für 2026 eine GEG-Novelle, die die von der Europäischen Gebäuderichtlinie geforderten GEG-Anpassungen einschließt. Diese muss sowieso bis Mai 2026, zwei Jahre nach Veröffentlichung der Richtlinie, umgesetzt sein.“ Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dazu externe Experten beauftragt. „Zudem sollten unbedingt rechtzeitig die Fachleute wie GIH-Vertretende, die täglich mit dem GEG arbeiten, in die Novellenerarbeitung eingebunden werden – und nicht erst in einer Anhörung mit wenigen Tagen Frist, wenn das Gesetz sowieso schon steht“, schlägt Weismann vor.
Bessere Noten für Bafa und KfW
Die Fördergeber Bafa und KfW werden in diesem Jahr besser beurteilt als bei der Umfrage im Vorjahr. Über fünf Beurteilungsstufen von „sehr schlecht“ bis „sehr gut“ erhält das Bafa 72 Prozent neutrale bis positive Urteile (2024: 56 Prozent) und die KfW 95 Prozent (2024: 90 Prozent). Die mittlerweile bessere Bewertung für das Bafa wurde vor allem durch deutlich schnellere Bearbeitungen bei Förderzusagen und Auszahlungen von Förderungen erreicht. Die Erreichbarkeit des Amts bleibt jedoch weiterhin für rund die Hälfte der Energieberater eine Herausforderung. pgl / Quelle: Sirius Campus
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