„Die Bundesregierung wird Ende Februar die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschließen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir das Heizungsgesetz abschaffen“, so steht es im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses. Was letzterer Satz bedeuten soll, bleibt unklar, denn ein Heizungsgesetz gibt es nicht (Man kann nicht häufig genug darauf hinweisen). Jedenfalls soll das Gebäudemodernisierungsgesetz technologieoffener, flexibler und einfacher werden.
Der Zeitplan für das GMG
Details wurden nicht genannt. Zur Ausgestaltung des GMG sollen die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit den Fachpolitikern der Fraktionen und den beiden Ministerinnen für Wirtschaft und Energie sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen bis Ende Januar 2026 die Eckpunkte erarbeiten. Auf deren Basis will die Bundesregierung dann den Kabinettsentwurf erstellen.
Nur neuer Titel und Zeitplan sind zu wenig
In einem ersten Statement zeigt sich der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) enttäuscht. Der Koalitionsausschuss habe sich leider nur auf einen neuen Titel und einen Zeitplan für das neue Gesetz geeinigt. Das sei zu wenig – insbesondere für eine Branche, die seit Monaten auf klare Signale warte, kommentiert BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. „Wichtig ist, dass ein neues Gesetz auf Kontinuität setzt und der Industrie Investitions- und Planungssicherheit bietet.“ Die Novelle sollte auf den zentralen Pfeilern des GEG aufzubauen, inklusive der individuellen Vorgaben für Heizungssysteme wie dem 65-Prozent-Ziel, so Heinen-Esser weiter. „Wir warten nun mit Spannung auf die Eckpunkte Ende Januar. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf nicht nur von den beiden zuständigen Ministerien, sondern direkt auch von den Fraktionen erarbeitet werden soll. Das könnte am Ende Zeit sparen.“
Im Vorfeld hatte bereits der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) davor gewarnt, die 65-Prozent-Regel zu kippen. Dies schade Klima, Handwerk sowie Verbraucher und Verbraucherinnen gleichermaßen, so BUND-Geschäftsführerin Verena Graichen. „Das Gebäudeenergiegesetz ist das wirksamste Instrument für Klimaschutz im Gebäudesektor – und der beste Schutz vor teuren Fehlinvestitionen. Das GEG schützt Verbraucher und Verbraucherinnen vor der Kostenfalle Gasheizung und unrealistischen Wasserstoff-Planungen der Gasnetzbetreiber.“
In einer gemeinsamen Erklärung hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche
Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) außerdem die Auffassung vertreten, dass das Abschaffen der 65-Prozent-Regelung gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoße. Dies würde die positive Entwicklung am Wärmemarkt beenden und zu einer erneuten Verunsicherung führen, was im eklatanten Widerspruch zu den Zielen für Klimaschutz und Energiesouveränität stünde.
Quelle: Bundesregierung, BEE, BUND, BWP, DEPV / jb, ms