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Innendämmung unter rechtlichen Aspekten

In der Pflicht

Die Planung, Verarbeitung und Bauüberwachung von Innendämmsystemen gestaltet sich schon technisch als anspruchsvolle Aufgabe. Oft kommt man auch noch mit Aspekten in Berührung, bei denen es sich um juristische Fragestellungen handelt und die von Technikern grundsätzlich nicht beantwortet werden können und dürfen – Rechtsberatung ist Sache von Juristen! Wenn im Folgenden dennoch rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Innendämmungen erläutert werden, dann ausschließlich zu dem Zweck, den Leserinnen und Lesern die Kenntnisse dazu aus technischer Sicht zu vermitteln. Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Manuskript des ehemaligen Vorsitzenden Richters am OLG Hamm, Uwe Liebheit (†), dem Autor des umfangreichen Kapitels 2 „Recht“ im 2016 vom Fachverband Innen­dämmung e.V. (FVID) herausgegebenen Praxishandbuch Innendämmung (siehe Infokasten). Sie geben die persönliche Meinung und Erfahrung des Autors wieder und stellen keine Beratung im Einzelfall und im rechtlichen Sinne dar. Die Pflichten des Auftragnehmers Die Begriffe, mit denen die Pflichten eines Auftragnehmers beschrieben werden, sind nicht immer einheitlich. Man unterscheidet: vorvertragliche Aufklärungs- und Informationspflichten; vertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten, wenn ohne verbindliche Vorgaben des Auftraggebers die Planung eines Werks übernommen wurde, das seinen Wünschen und Vorstellungen entsprechen soll; Prüf- und Bedenkenhinweispflicht bei der Bauüber­wachung und vertragliche Nebenpflichten, die sich nicht auf die Herstellung des vom Auftragnehmer geschuldeten Werks beziehen. Bild: Jürgen Gänßmantel, Dormettingen 2 Nach Entfernen des Bestandsputzes kommen in der oberen Wandhälfte Ziegel, in der untere ...

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