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Energieberater fragen, Experten antworten

Berechnung von Abwärme Ich bin derzeit dabei, einen Nachweis für den Neubau einer Backstube mit DIN 18599 zu berechnen. Die Abwärme der Kältemaschinen als auch die Abwärme der Backöfen wird für Beheizung und Warmwasserbereitung genutzt. Abgaswärmetauscher werden an den Backöfen installiert und leisten einen hohen Beitrag neben einer Grundwasserwärmepumpe. Mein Softwarehersteller empfiehlt, diese Wärmequellen als Energieträger „Fernwärme mit Primärenergiefaktor 0,0“ als zusätzlichen Wärmeerzeuger neben der Wärmepumpe einzugeben. Wo finde ich Hinweise, wie interne Prozessabwärme im Nachweisverfahren zu berücksichtigen ist? Es gibt zwei grundsätzliche Fragestellungen, die ich getrennt aufgreifen will. a) Abwärme wird direkt genutzt. Das ist ganz klassisch: interne Wärmelast. Wenn die internen Lasten in Ihrem Projekt gar nicht zu denen aus den Nutzungsprofilen passen, sollten Sie diese ändern. Das ist im GEG-Nachweis zulässig (mit Erläuterung). Die KfW schließt das aber aus. Dies würde ich Ihnen empfehlen, wenn Sie sonst völlig falsche Ergebnisse herausbekommen. Beispiel: Interne Lasten sind Faktor 10 zu klein und Sie bekommen Heizwärmebedarf heraus, obwohl in der Realität eigentlich keiner zu erwarten wäre. b) Abwärme wird indirekt genutzt. Dies ist in Teil 1 der Norm geregelt. Man berechnet für diesen Fall einen Primärenergiefaktor für das System. Dabei werden die Deckungsanteile der Erzeuger benötigt. Darüber hinaus die Nutzungsgrade/Arbeitszahlen. Aber auch die Hilfsenergie. Daher kann in Ihrem Fall nicht Null herauskommen! Es gibt ja mindestens den Stromaufwand für die Grundwasserwärmepumpe und auch Hilfsenergien, da ja der Abgaswärmetauscher einen Wasserkreislauf mit Pumpe ...

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