Am 19. Januar 2026 gab es für Energieberatende, die den technischen Projektnachweis (TPN) für eine mit iSFP-Bonus geförderte Einzelmaßnahme erstellen wollten, eine unangenehme Überraschung: Das Formular im Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fragte auf einmal die Energieeffizienzkennwerte des Projektes vor und nach der Maßnahme ab – und nicht nur das. Verpflichtend anzugeben war neben dem Primär- und Endenergiebedarf Qp und Qe, dem Transmissionswärmeverlust Ht und den Emissionen an CO₂-Äquivalenten CO₂eq nun ebenfalls die Gebäudenutzfläche AN.
Im einfachsten Fall musste man lediglich die Daten aus dem selbst erstellten iSFP übertragen – fertig. Das funktionierte aber nur, wenn exakt ein im Fahrplan empfohlenes Maßnahmenpaket ausgeführt worden war. Da allerdings in der Praxis häufig nur einzelne Maßnahmen aus diesen Paketen verwirklicht werden – und diese nicht immer vollständig – musste in der Regel neu bilanziert werden. Außerdem kann der Sanierungsfahrplan ja ebenso aus einem anderen Büro kommen, womit deutlich mehr an Arbeit wartet. Das erst recht, wenn es sich um ein Exemplar aus einer der sogenannten iSFP-Fabriken handelt.
Effizienzexpert:innen äußerten in Foren und sozialen Medien ihren Unmut, dabei manche jedoch auch Verständnis – eine Erfolgskontrolle der Förderung ergebe grundsätzlich Sinn. Seitens der Energieberatendenverbände GIH und DEN unterhielt man sich am 23. Januar mit den Verantwortlichen aus Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und Bafa und fand gemeinsam eine Übergangslösung: Die Angaben sollten zunächst auf „optional“ gestellt werden (was ein paar Tage später erfolgte) und erst ab 7. April wieder verpflichtend sein. Dann ...
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