Energieberater und ihre Mitarbeiter werden älter – was unsere demografische Situation angeht, stellen sie damit ein Spiegelbild der Gesellschaft dar. Für abhängig Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, stellt sich die Frage, wann und zu welchen Rentenbezügen sie idealerweise in den Ruhestand eintreten. Grundlage hierfür ist die zu erwartende Altersrente, vielleicht sind es auch die Bezüge des Ehe- beziehungsweise Lebenspartners. Der Abgleich mit dem angestrebten Lebensstandard zeigt möglichen finanziellen Handlungsbedarf, vielleicht auch Spielräume auf.
Nicht jeder sehnt das Ende des Berufslebens herbei. Zunehmend mehr Betroffene möchten die Struktur und den Inhalt ihres bisherigen Lebens beibehalten und weiterhin berufstätig sein, andere wollen, … müssen vielleicht die knappe Rente aufbessern. Bei ihren Arbeitgebern rennen sie häufig offene Türen ein, wird es doch einerseits zunehmend schwieriger, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Anderseits kann im Fall einer guten und langen Zusammenarbeit davon ausgegangen werden, dass deren Fortsetzung für beide Seiten von Vorteil sein wird.
Es bestehen durchaus vielfältige Möglichkeiten, den Renteneintritt zu gestalten. Dass der Gesetzgeber widersprüchliche Signale sendet, indem er sowohl die vorgezogene Altersrente nach 45 Beitragsjahren anbietet als auch das Weiterarbeiten nach Ruhestandeintritt fördern möchte, erleichtert die Entscheidung beziehungsweise die Auswahl der Alternativen nicht.
Finanziell lohnt sich das Weiterarbeiten, denn ab dem 1. Januar 2026 fördert der Gesetzgeber diese Entscheidung mit der Aktivrente: Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können dann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei h ...
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