„Energieeffizienz senkt Kosten, stärkt die Versorgungssicherheit und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Deshalb setzen wir auf zielgerichtete statt auf pauschale Vorgaben und konzentrieren verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe.“ Mit ihr ganz eigenen Erklärung begründet Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, warum die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) einige Lockerungen vorsieht. Weil also Energiesparen für Firmen so wichtig ist, sollen die gesetzlichen Anforderungen gesenkt werden. Im Detail bdeeutet das:
Es entfällt die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. Die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotenzialen wird auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert.
Die Mindesteffizienzanforderungen für bestehende Rechenzentren werden angehoben, für neue Rechenzentren die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert.
Die Frist, bis zu der die Betreiber den Stromverbrauch in ihren Rechenzentren bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken müssen, wird um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verlängert.
Zum Hintergrund: Die im Oktober 2023 in Kraft getretene Neufassung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) schreibt eine Senkung des Energieverbrauchs in der EU bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent gegenüber den Projektionen des EU-Referenzszenarios 2020 vor. Die EU schreibt verpflichtende Maßnahmen vor, welche die Mitgliedstaaten entweder 1:1 umsetzen oder verschärfen können. Mit dem im November 2023 neu eingeführten Energieeffizienzgesetz hatte die damalige Bundesregierung zentrale EED-Vorgaben in nationales Recht überführt u ...
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