„Einfach mal ein bisschen schneller werden und mutig sein und experimentieren“, so beschreibt Bundesbauministerin Verena Hubertz die Idee hinter dem sogenannten Bauturbo, der als plakatives Kurzwort für das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ steht.
Doch so polarisierend wie einst der „Heizungshammer“ das von Robert Habeck forcierte Gebäudeenergiegesetz auf den falschen Punkt gebracht hat, so wenig verrät das Schlagwort Bauturbo etwas über die umfassenden, in Teilen bis zum 31. Dezember 2030 befristeten Sonderregelungen des Baugesetzbuches (BauGB), die aus Sicht der Kritiker nicht nur Vorteile mit sich bringen. Um was geht es?
Die Gesetzesänderungen im Einzelnen
Die Gesetzesänderung, die bereits im Koalitionsvertrag verankert war, hat weitreichende Folgen für die Bauplanung und die Baupraxis in Deutschland. Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.
Drei-Monats-Frist für Zustimmung
Zudem erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kann es Ausnahmen von der Vorgabe geben, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich – sie gilt jedoch automatisch als erteilt, wenn die Kommune innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht widerspricht (Zustimmungsfiktion).
Erleichterungen für militärische Bauvorhaben
Das Gesetz erleichtert außer ...
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