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Effizienz und Digitalisierung

Gesetzesreigen für Gebäude

Bild: Dominik Butzmann Bundesminister für Wirtschaft und -Klima-schutz Robert HabeckDas „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“, das im April vom Bundestag verabschiedet wurde, regelt den Einsatz von Smart Metern und macht es einfacher, variable Stromtarife zu nutzen. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden oder einer PV-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung verpflichtend. Bis 2030 sollen alle diese Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein. Haushalte mit einem geringen Stromverbrauch können den Einbau eines intelligenten Stromzählers einfordern. Bislang kritisierten Verbraucherschützer, dass vor allem wohlhabendere Haushalte mit flexiblen Verbrauchseinheiten wie Wärmepumpen oder E-Autos von dynamischen Stromtarifen profitieren könnten, da hier der Anteil planbarer Stromverbräuche besonders hoch sei. Bei normalen Haushalten rentierten sich dynamische Stromtarife weniger, da das Einsparpotenzial geringer sei und von den Kosten für die Smart Meter aufgezehrt werden könnten. Dem hat der Gesetzgeber nun mit verbindlichen Preisobergrenzen von 20 Euro entgegengewirkt. „Der Betrieb von Trockner, Waschmaschine oder Geschirrspüler, welcher immerhin 22 Prozent des Strombedarfs ausmacht, lässt sich optimieren. Nach Abzug der jährlichen Kosten für die Smart Meter gehen wir bei diesen Haushalten von einem Einsparpotenzial in Höhe von einigen hundert Euro jährlich aus“, erklärt Jan Rabe, CEO von Rabot Charge, das variable Stromtarife anbietet. Das Sparpotenzial für Haushalte mit Wärmepumpen oder E-Autos schätzt er auf 1000 Euro jährlich und mehr. Rabot Charge bietet wie ...

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