Nicht nur die angekündigten Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sorgten für Empörung sowohl in der Bau-, Energieberatungs- und Heizungsbranche. Vor allem die kurzfristige Ankündigung und die daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der aktuellen Beantragung erzeugten heftigen Unmut. So war es von einem Tag auf den anderen nicht mehr möglich, Förderanträge zu stellen.
Am 8. Juli hatte das Bundesministerium angekündigt, dass es zwischen dem 9. bis 20. Juli keine neuen Technische Projektbeschreibungen (TPB) beim Bafa und bei der KfW keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) mehr erstellt werden könnten. Was bereits am 8. Juli dazu geführt hatte, dass der Zugang zu den Portalen von Bafa und KfW aufgrund überlasteter Server stark eingeschränkt war. Inzwischen stehen die neuen Förderkonditionen fest.
BEG-Heizungsförderung Wohngebäude
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Für die erste Wohneinheit sinkt er erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert. Zusätzlich zur Grundförderung kann der Einkommensbonus beantragt werden. Er hängt vom Haushalts-Jahreseinkommen ab:
40 Prozent bei Jahreseinkommen bis 30.000 Euro,
30 Prozent bei Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,
10 Prozent bei Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.
Familien mit Kindern im Haushalt können abhängig vom Haushalts-Jahre ...
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