2045 soll der Baubestand klimaneutral sein, doch mit der energetischen Sanierung und der Umstellung der Wärmebereitstellung auf erneuerbare Energien geht es nur schleppend voran. Als eine der Ursachen wird das sogenannte Mieter-Vermieter-Dilemma identifiziert. Gut die Hälfte des Wohnraums in Deutschland wird vermietet. Über eventuelle Modernisierungsmaßnahmen wird in der Regel über die Köpfe der Bewohnerinnen und Bewohner hinweg entschieden. Paragraf 555 d, Absatz 2, BGB verpflichtet sie, Modernisierungen zu dulden, sie können höchstens versuchen, gegen anschließende Mieterhöhungen rechtlich vorzugehen (die häufig von den Energieeinsparungen nicht kompensiert werden).
Den Vermietenden andererseits bieten sich aufgrund der begrenzten Umlagemöglichkeit – gedeckelt bei acht Prozent – keine echten Anreize, in die konsequente Dekarbonisierung zu investieren. Die Folge ist ein Modernisierungsstau, unter dem nicht zuletzt ebenfalls wieder Mieterinnen und Mieter zu leiden haben, leben sie in mangelhaft isolierten und dazu fossil beheizten Wohnungen, in denen es im Winter zu kalt und im Sommer zu heiß ist, und deren Heizkosten tendenziell weiter steigen werden. Rapide noch einmal voraussichtlich ab 2028, wenn die Ausweitung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS 2) auch auf den Gebäudebereich greift, was den CO2-Preis weiter nach oben treiben wird.
Mietende an der Planung beteiligen
Soll die Dekarbonisierung des Gebäudebestands vorankommen, muss sie gesellschaftlich akzeptiert sein. Dafür muss sie sozial gerecht gestaltet werden, unter Berücksichtigung der Interessen der Wohnungswirtschaft wie der der Mieterinnen und Mieter. Da ist es naheliegend, Letzere als die hauptsächlich Betroffenen in die Pl ...
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