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Energieberater

EBN-Richtlinie veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11. Dezember 2020 eine neue Richtlinie zur „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ im Bundesanzeiger bekannt gemacht (zum Download).

Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und endet am 31. Dezember 2024.

Mit dem Inkrafttreten ersetzt sie die Richtlinie – Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen vom 24. Februar 2017 (BAnz AT 06.03.2017 B1) und die Richtlinie über die Förderung von Energieberatung im Mittelstand vom 11. Oktober 2017 (BAnz AT 07.11.2017 B1). GLR