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Stromtarife von Wärmepumpen sind nicht ausreichend vergleichbar

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für neu installierte Wärmepumpen gesetzliche Vorgaben zur Steuerbarkeit. Im Gegenzug erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher einen Rabatt auf die Netzentgelte, der über die Stromrechnung gewährt wird. Die Stromanbieter müssen entsprechende Wärmestromtarife bereitstellen. Dennoch bleibt die Tariflandschaft unübersichtlich, wie ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW bei 23 Stromanbietern belegt. Anlass für die Untersuchung waren zahlreiche Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die von Schwierigkeiten bei der Suche nach passenden Wärmestromtarifen und beim Preisvergleich berichteten.

Marktcheck: Tarife sind vorhanden, aber kaum vergleichbar

Obwohl auf den gängigen Vergleichsportalen kaum Wärmestromtarife nach der neuen Regelung zu finden sind, bieten alle 23 befragten Stromanbieter entsprechende Tarife an. Acht davon agieren bundesweit. Die Ausgestaltung der Tarife ist jedoch uneinheitlich, was einen transparenten Preisvergleich erschwert. Die Anbieterinformationen zur gesetzlichen Neuregelung und zu den Tarifdetails sind häufig intransparent oder lückenhaft.

Die Preise für Wärmestromtarife liegen im Durchschnitt bei 24 Cent pro Kilowattstunde, inklusive Netzentgeltreduktion, zuzüglich etwa 140 Euro Grundpreis pro Jahr. Voraussetzung für diese vergünstigten Tarife ist der Anschluss der Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler (Modul 2). Andernfalls erhalten Haushalte eine pauschale Entlastung (Modul 1).

Transparenzmängel bei Preisangaben und Tarifrechnern vorhanden

Ein zentrales Ergebnis des Marktchecks ist die mangelnde Vergleichbarkeit der Tarife. Einige Stromlieferanten weisen Preise aus, die die Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 bereits enthalten. Andere geben an, diese erst mit der Rechnung weiterzugeben, während bei weiteren Anbietern hierzu keine Angaben gemacht werden. „Es ist wichtig, dass alle Stromanbieter die Netzentgeltreduzierung direkt im Preis ausweisen,“ fordert André Juffern, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. „Nur so wird der tatsächlich zu zahlende Preis erkennbar und die Tarife verschiedener Anbieter damit vergleichbar. Sollten die Stromanbieter dies nicht kurzfristig über ihre Branchenverbände regeln, fordern wir eine gesetzliche Verpflichtung.“

Auch bei den Tarifrechnern gibt es Defizite: Zwei Drittel der befragten Anbieter verfügen über einen eigenen Tarifrechner, doch nur die Hälfte davon ist verbraucherfreundlich gestaltet. In mehreren Fällen sind die Tarifrechner nicht nutzbar oder nicht auffindbar, in anderen bleibt unklar, ob die Netzentgeltreduzierung in den Preisen enthalten ist. „Bei einem Viertel der Anbieter fanden wir zudem keine Information zu der neuen gesetzlichen Regelung auf der Internetseite. Hier sollten die betroffenen Anbieter zukünftig transparenter und damit verbraucherfreundlicher informieren“, sagt Juffern.

Wärmestrom ohne separaten Zähler bleibt teurer

Haushalte, deren Wärmepumpe nicht über einen separaten Stromzähler angeschlossen ist, erhalten eine pauschale Entlastung (Modul 1). In diesen Fällen bieten die Stromversorger meist an, die Wärmepumpe über einen normalen Haushaltsstromvertrag zu beliefern, was sich in höheren Kosten niederschlägt. Nur jedes vierte Unternehmen aus der Umfrage bietet für diesen Fall einen speziellen Wärmestromtarif an. Die Preise liegen im Durchschnitt bei 31,5 Cent pro Kilowattstunde, zuzüglich des pauschalen Netzentgeltrabattes.

Gesetzliche Vorgaben und Transparenz gefordert

Der Markt für Wärmepumpenstromtarife ist weiterhin von Intransparenz und mangelnder Vergleichbarkeit geprägt. Die Verbraucherzentrale NRW fordert daher eine klare Ausweisung der Netzentgeltreduzierung in den Preisen und gegebenenfalls eine gesetzliche Verpflichtung zur Transparenz. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher die tatsächlichen Kosten verschiedener Anbieter vergleichen und die Energiewende im Gebäudebereich effektiv umsetzen. Den Marktcheck finden Sie hier. Quelle: Verbraucherzentrale NRW / ar