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Wärmepumpenbetreiber bekommen Geld zurück

Betreiber von Wärmepumpen mit separatem Stromzähler können rückwirkend ab dem Jahr 2025 Geld von ihrem Stromanbieter zurückfordern. Hintergrund ist ein Ende Dezember 2025 verabschiedetes Gesetz, durch das knapp eine Million Haushalte von einer Erstattung profitieren können.  Das zeigen Finanztip-Anfragen an die Bundesnetzagentur und den Bundesverband Wärmepumpe.

Konkret geht es um die KWKG- (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) und die Offshore-Umlage, die Besitzer von Wärmepumpen rückwirkend ab 2025 nicht mehr bezahlen müssen. Diese zwei Bestandteile des Strompreises zahlt sonst jeder Haushalt. Dadurch sinkt der Strompreis für 2025 um 1,3 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) und für 2026 um 1,65 ct/kWh. Für eine Wärmepumpe mit einem typischen Jahresverbrauch von 5.200 kWh pro Jahr entspricht das einer Rückerstattung von rund 68 Euro für das Jahr 2025. Für das Jahr 2026 werden es rund 86 Euro sein.

Voraussetzung dafür ist, dass der Stromverbrauch der Wärmepumpe getrennt vom Haushaltsstrom gemessen wird – also mit einem zweiten Stromzähler. Rechtsgrundlage für die Entlastung ist die Privilegierung für Wärmepumpenstrom nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Diese stellt klar, dass für separat gemessenen Wärmepumpenstrom keine KWKG- und Offshore-Umlage anfällt. Die Gesetzänderung trat am 23. Dezember 2025 in Kraft. Bisher stand sie jedoch unter EU-Beihilfevorbehalt – der ist nun geklärt.

Anspruch möglichst schnell geltend machen

Verbraucher müssen ihren Anspruch beim Stromanbieter geltend machen. Finanztip stellt dafür ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung. „Wer das Schreiben schnell losschickt, erhöht die Chancen, dass alles problemlos klappt“, sagt Benjamin Weigl, Finanztip-Experte für Energie. „Der Stromanbieter hat nur noch bis zum 31. März 2026 Zeit, den Anspruch beim örtlichen Stromnetzbetreiber anzumelden.“

Nach Angaben der Bundesnetzagentur besteht der Anspruch für das gesamte Kalenderjahr 2025. Für die Jahre 2023 und 2024 gibt es laut der Behörde keinen Erstattungsanspruch. Die Befreiung von den staatlichen Strom-Umlagen hatte die Ampelkoalition ursprünglich auf den Weg gebracht. Quelle: Finanztip / ms