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Unterschiedliche Bewertungen des Wärmeplanungsgesetzes  

Grundsätzlich begrüßen die Verbände das am 17. 11. durch den Bundestag verabschiedete Wärmeplanungsgesetzes (WPG), mit vollem Namen „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“. Ab dem 01. Januar 2024 sind nun die Kommunen in der Pflicht, müssen Pläne zur flächendeckenden Wärmeversorgung erstellen – Großstädte bis zum 30. Juni 2026, kleinere Städte bis zum 30. Juni 2028. Das GEG, das Gebäudeenergiegesetz, greift außerhalb von Neubaugebieten erst bei Vorlage der Wärmeplanung durch die Kommune.

Der BUND, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V., bemängelt vor allen Dingen die zu große Offenheit für eher klimaschädliche Energien. BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock: „Der Startschuss für die Wärmewende in ganz Deutschland ist endlich gefallen. Im Kampf gegen die Klimakrise ein wichtiger Schritt, aber die Bundesregierung hat die Weichen zu halbherzig gestellt. Deshalb ist eine klimagerechte Wärmeplanung kein Selbstläufer. Leider lässt die Bundesregierung zu viel Spielraum für ineffiziente, teure und nicht nachhaltige Heizungsarten. Hier muss nachgesteuert werden und vor Ort die falschen Lösungen vermieden werden.“ Einen Aspekt dieser Kritik hat der BUND bereits in seiner Stellungnahme zum WPG vom 27. Juli ausformuliert. Man widerspreche „der Einstufung der Abwärme aus thermischer Abfallbehandlung als ‚unvermeidbare Abwärme’. Denn die Quelle dieser Wärme sind – abgesehen vom biogenen Anteil des Abfalls – Produkte, die aus fossiler Energie hergestellt wurden. Ziel des Kreislauf-Wirtschaftsgesetzes ist es aber, die Abfallmengen durch Vermeidung, Recycling etc. zu reduzieren. Damit ist diese Abwärme aus MVA letztlich nicht unvermeidbar.“

Ganz anders sieht das der Fernwärme-Spitzenverband AGFW: „Die Gleichstellung der gesamten Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung mit unvermeidbarer Abwärme ist richtig. Dadurch wird sichergestellt, dass wertvolle Wärmequellen weiterhin genutzt werden und dass Planungssicherheit besteht, um bislang unerschlossene Potenziale in Wärmenetze einzubinden“, sagt Geschäftsführer Werner Lutsch.

Biomassepotenziale besser zu nutzen

Lob gab es vom BEE, dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. Präsidentin Dr. Simone Peter: „Die Parlamentarier haben wichtige Maßnahmen im Gesetz nachgebessert, die zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Deutschland notwendig sind.“ Sehr zu begrüßen sei hierbei die Anhebung des Biomasse-Deckels, der eine zentrale Forderung des BEE gewesen sei: „Dass der Deckel erst für Wärmenetze ab einer Länge von 50 Kilometern gilt, stellt eine deutliche Verbesserung dar“, so Peter. „Die zunächst vorgesehene Begrenzung auf 20 Kilometer für den Einsatz nachhaltiger Biomasse hätte die Nutzung lokaler, nachhaltiger und dauerhaft verfügbarer Biomassepotenziale an geeigneten Standorten verhindert.“

Der BDH, der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, äußerte allerdings die Befürchtung, dass die kommunale Wärmeplanung das Modernisierungstempo weiter ausbremsen könnte. Das Durchschnittsalter der Heizungen in Deutschland liege bei über 17 Jahren. Deswegen dürfe das Gesetz nicht dazu führen, dass das Modernisierungstempo noch weiter abnimmt, weil in der Zukunft der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein könnte. Hinzu kommt, dass zwischen der Wärmeplanung und dem Bau eines Wärmenetzes Jahre vergehen könnten. Diese Verzögerung ginge zu Lasten der Wärmewende. Ebenfalls kritisch sieht der BDH, dass die Wärmeplanung einen zu großen Fokus auf Wärmenetze setzt und ein Türöffner für Anschluss- und Benutzungszwänge sein könnte. Häufig ließe sich ein Netz nur bei hoher Anschlussdichte wirtschaftlich betreiben. Um dies zu erreichen, könnten Kommunen Anschluss- und Benutzungszwänge aussprechen und damit den freien Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher aushebeln. Der BDH setzt sich daher laut eigener Aussage für einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb ein. Auch in Regionen, in denen Nah- und Fernwärmenetze gebaut werden, müssten dezentrale Lösungen wie zum Beispiel Wärmepumpen erlaubt bleiben.

Aus- und Umbau der Netzinfrastrukturen beschleunigen

Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) müsse ab Inkrafttreten des WPG in Sachen praktischer Umsetzung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung vor allem aufs Tempo gedrückt werden. „Die größte Aufgabe ist dabei der Aus- und Umbau der notwendigen Netzinfrastrukturen“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Erfreulich ist es daher, dass im Wärmeplanungsgesetz den Investitionen in den Bau der für die Wärmewende notwendigen Infrastrukturen und Erzeugungskapazitäten ein ‚überragendes öffentliches Interesse’ analog zum Erneuerbaren-Ausbau und ein Beitrag zur ‚öffentlichen Sicherheit‘ eingeräumt wurde. Zentral ist nun, dass der Aus- und Umbau der verschiedenen notwendigen Netzinfrastrukturen effizient und abgestimmt geplant und umgesetzt wird. Die Erstellung der kommunalen Wärmepläne ist hier ein erster, notwendiger Schritt. Entscheidend ist nun, dass Planung und Umsetzung Hand in Hand gehen. Wenn wir erst dann mit dem Ausbau der Infrastrukturen beginnen, wenn die Wärmeplanung abgeschlossen ist, verlieren wir wertvolle Zeit. Deshalb müssen die regionalen Netzbetreiber von Anfang an eng in die Planung der Kommunen einbezogen werden.“

Andreae weiter: „Für die enormen Infrastrukturinvestitionen, die für die Wärmewende notwendig sind, braucht es zudem Planungssicherheit und eine finanzielle Absicherung. Dafür braucht es von der Bundesregierung einen Förderrahmen, der den Netzbetreibern die notwendigen Investitionen ermöglicht. Hierbei geht es nicht nur um die Finanzierbarkeit für die Unternehmen, sondern auch darum, die Wärmewende für die Gebäudebesitzer und Kundinnen und Kunden bezahlbar zu gestalten.“

Quellen: BUND / AGFW  / BEE  / BDH / BDEW / ab