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Neue Marktchancen für die Energieberatung

Betätigungsfeld mit großem Potenzial

Durch die Wärmeplanungsgesetze (WPG) des Bundes und der Länder sind alle Kommunen gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Diese stellt einen strategischen Planungsprozess dar, mit dem Kommunen analysieren, wie ihre Wärmeversorgung in den kommenden Jahrzehnten klimaneutral umgestaltet werden kann. Der Prozess umfasst unter anderem folgende Punkte: Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und der Versorgungsstruktur, Analyse von Einspar- und Dekarbonisierungspotenzialen, Bewertung von zentralen Wärmeerzeugungsoptionen und der dafür notwendigen Infrastruktur (zum Beispiel Wärmenetze, Großwärmepumpen) sowie Gegenüberstellung von dezentralen Ansätzen, Entwicklung eines Zielbildes für 2045, Definition von Maßnahmen, Umsetzungsschritten und Prioritäten. Das Ergebnis ist ein umfassender Wärmeplan, der ein Bild der Möglichkeiten für die zukünftige CO₂-neutrale Wärmeversorgung zeichnet und als Entscheidungsgrundlage für Investitionen und Infrastrukturentwicklungen dient. Er stellt den Auftakt für einen langfristigen, partizipativen Wärmeplanungsprozess dar und soll den Gebäudebesitzern und -besitzerinnen in der Kommune eine Orientierung geben, welche Wärmeversorgungsoptionen in verschiedenen Quartieren relevant sind. Die Kommune kann den Wärmeplan selbst erstellen oder externe Dienstleister beauftragen. Kleinere Kommunen können sich zu sogenannten Konvois zusammenschließen und eine gemeinsame Wärmeplanung erstellen, um Synergien zu nutzen und Ressourcen zu schonen. Wer ist betroffen und bis wann? Nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sind rund 10.700 Kommunen in Deutsc ...

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