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Staatlich geförderte Eigenheimrente für energetische Sanierungen geöffnet

Das Anfang Dezember im Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz enthält einen kleinen, aber wichtigen Schritt für das Vorankommen der energetischen Sanierung von Eigenheimen. Ab 2024 wird es möglich sein, die Riester-Förderung zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum einzusetzen. „Bisher war dies förderunschädlich nur für den Bau und Kauf sowie für den altersgerechten Umbau zulässig“, informiert die LBS-Gruppe.

Bausparkassen kommentieren Jahressteuergesetz 2022

"Diese Gesetzesänderung war überfällig“, sagt LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann. Allerdings dürfe die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge damit nicht enden. Vor dem Hintergrund, dass die Eigenkapitalbildung für den Immobilienerwerb unverändert wichtig sei, das Sparen dafür aber aufgrund der Inflation immer schwieriger werde, müsse das Wohneigentum als beliebter Baustein der privaten Altersvorsorge auch bei allen künftigen Reformbemühungen mitgedacht werden. „Die Eigenheimrente muss einfacher und verständlicher werden“, fordert Bernd Hertweck vom Verband der Privaten Bausparkassen. Viele Menschen seien finanziell nicht in der Lage, gleichzeitig mit einer Geldrente und einer Eigenheimrente für ihr Alter vorzusorgen. Bei den Überlegungen zur Zukunft der privaten Altersvorsorge müsse deshalb sichergestellt werden, dass die Eigenheimrente eine frei wählbare und gleichberechtigte Alternative zu einer staatlich geförderten Geldrente bleibe.

Was für die grüne Eigenheimrente gilt

Die Nutzung der Riester-Förderung für energetische Sanierungen ist analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann demnach für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden. Die Maßnahmen müssen jenen Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Dafür muss eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorliegen. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie sind für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital zu entnehmen, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein. Quelle: LBS / VDPB / jb

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