Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Immobilienverwalter zweifeln an energetischer Sanierung des Gebäudebestandes

Der finanzielle Aufwand im Gebäudebestand steige, so der Verband und verweist auf die angekündigten Novellierungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).

Finanzielle Last und fehlendes Fachpersonal sind ausschlaggebend

Die Bestätigung dazu liefert eine Umfrage des Verbands, für die rund 1.600 Unternehmen befragt wurden. Die Immobilienverwaltungen geben zu 96 Prozent an, dass die Rücklagen in den von ihnen betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften nicht hoch genug seien, um die Wohngebäude umfassend energetisch sanieren zu können. Weiterhin bestätigten 88 Prozent der befragten Unternehmen, dass sie eine Erhöhung der Erhaltungsrücklagen für die Gemeinschaften vorschlagen, die im Durchschnitt bei rund 59 Prozent liegen soll. 
Gleichzeitig sehen mehr als 90 Prozent die Gefahr, dass einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell nicht in der Lage sein werden, deutlich höhere Rücklagen zu zahlen.

Neben der finanziellen Last ist das Fehlen von Fachpersonal ausschlaggebend. 85 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, über zu wenig Personal zu verfügen, um energetische Sanierungsmaßnahmen begleiten und umsetzen zu können. Über 58 Prozent gehen davon aus, dass ihr Unternehmen dafür nicht ausreichend qualifiziert ist.

Politische Unterstützungen könnten Hilfe leisten, fehlen jedoch

Der Verband der Immobilienverwalter nennt die Ergebnisse alarmierend. Neben steigenden Zinsen und hoher Inflation sieht VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler die Sanierungspläne der Bundesregierung als mangelhaft an. „Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass an zwei Stellschrauben gedreht werden muss. Zum einen ist es notwendig, die Umsetzungszeiträume von GEG und EPBD zu strecken. Zum anderen müssen bestehende Förderprogramme und Zuschüsse deutlich aufgestockt und neue steuerliche Abschreibmodelle aufgelegt werden“, erkennt Keßler.

Außerdem kritisiert er das Fehlen eines klaren Sanierungsfahrplans: „Der Einbau eines neuen Heizsystems macht zudem nur Sinn, wenn dieser in ein energetisches Gesamtkonzept des Wohngebäudes integriert wird. Ein entsprechend kostenfrei zur Verfügung stehender Sanierungsfahrplan, wie im Koalitionsvertrag 2021 angekündigt, würde die dann zu erwartenden Kosten benennen und zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Bis heute fehlt jedoch jegliche Umsetzung“. Quelle: VDIV / fk