Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) warnt vor einer wachsenden Rechts- und Planungsunsicherheit durch eine mögliche Verschiebung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD. Diese sei seit anderthalb Jahren geltendes europäisches Recht, auf das sich die Branche bereits eingestellt habe. Für den Fall einer Verschiebung der EPBD-Umsetzung plädiert der BWP dafür, bis auf weiteres am geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) festzuhalten.
Hintergrund ist, dass die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember beschlossen hat, dem Bundeskanzler vorzuschlagen, sich bei der EU-Kommission für eine Verschiebung der Umsetzungsfrist der EPBD um zwei Jahre einzusetzen.
Der BWP weist die Bundesregierung und die Länderregierungen darauf hin, dass die EPBD bereits seit anderthalb Jahren beschlossenes Recht ist. „Verbraucher und Branche haben einen Anspruch auf einen rechtssicheren und stabilen Handlungsrahmen“, so BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. „Daher sollten die europäischen Beschlüsse, an denen die Bundesregierung und deutsche Europaabgeordnete natürlich auch mitgewirkt haben, konsequent umgesetzt werden. Wer nach dem Verbrenner-Aus und dem EU-Emissionshandel für Gebäude jetzt auch noch die Gebäuderichtlinie in Zweifel zieht, der bringt nicht nur in der Sache erneut Unruhe in den Markt. Es wirft auch die Frage auf, wie ernst der europäische Rahmen insgesamt noch zu nehmen ist.“
Zugleich betont der BWP, dass mit der Umsetzung der EPBD vor allem eine Umstellung der Systematik des GEG verbunden sei. Gerechnet werde künftig über die gesamte Primärenergie, nicht allein fossile Energieträger. Gegenüber dem aktuellen GEG führe dies aber nicht unbedingt zu einer Verschärfung des Anforderungsniveaus.
GEG-Debatten schaden dem Wärmemarkt
In jedem Fall aber sei unbedingt zu vermeiden, dass im Abstand weniger Jahre immer wieder neue Eingriffe in das GEG stattfinden, so Sabel: „Diese immer neuen Debatten sind schädlich für den deutschen Wärmemarkt. Insofern steht die Frage im Raum, ob bei einer Verschiebung der EPBD-Umsetzung überhaupt die Notwendigkeit einer GEG-Novelle im kommenden Jahr besteht.“
„Die aktuell geltenden Heizungsregeln fußen neben der EPBD vor allem auf der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, auf dem Klimaschutzgesetz und nicht zuletzt auf deutschem Verfassungsrecht. Dieser rechtliche Kanon steht insgesamt nicht zur Diskussion“, so BWP-Geschäftsführer Sabel. Laut eines im Auftrag des BWP erstellten Rechtsgutachtens dürfte die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz, in neu installierten Heizungen zu 65 Prozent Erneuerbare Energien einzusetzen, deshalb ohnehin nicht ersatzlos gestrichen werden. Daher hätte eine Verschiebung der EPBD auch keine Konsequenz für diesen Teil des GEG. Quelle: BWP / ms