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Heizungsförderung läuft ab 2024 bei der KfW

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes, das für den 1. Januar 2024 vorgesehen ist, kommt es erneut zu einem Umbau der Förderlandschaft. Dabei gibt es umfangreiche Anpassungen, nun auch organisatorische.

Die Abwicklung der Einzelmaßnahmen wird aufgeteilt. Die Gebäudehülle bleibt beim Bafa, die Heizungsförderung geht fast komplett zur KfW. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze und die Förderung für Gebäudenetze bleiben nach aktuellen Informationen beim Bafa.

Zu den Fördersätzen ist bislang bekannt, dass es für alle Heizungsanlagen einheitlich 30 Prozent Förderung gibt. Dazu können unter Umständen 30  Prozent Einkommensbonus, 20  Prozent Klima-Bonus und 5 Prozent Innovationsbonus kommen. Den Einkommens- und Klima-Bonus gibt es nur für selbst genutztes Wohneigentum. 

Bei den Maßnahmen für die Gebäudehülle bleibt es bei einem Fördersatz von 15 Prozent. Dazu können noch fünf Prozent kommen, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird.

Den Zuschuss für Heizungen soll es künftig einmalig, und nicht pro Kalenderjahr geben. 30.000 Euro sind die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit. Die förderfähigen Kosten verdoppeln sich, wenn ein iSFP vorliegt. Wenn ein Eigentümer in der Richtlinie zur Förderung der Energieberatung für Wohngebäude nicht antragsberechtigt für einen iSFP ist, erhöht sich die Summe ebenfalls. pgl