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Gebäudeenergiegesetz ist durchs Parlament

Das GEG sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das soll ab 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst Wärmepläne vorlegen.

Das Gesetz soll ursprünglich schon vor der Sommerpause verabschiedet werden, wurde aber vom Bundesverfassungsgericht gestoppt, da nicht ausreichend Zeit für die Beratung war. Thomas Heilmann, CDU, hatte geklagt und eine Verschiebung der Beschlussfassung erreicht.

Energieberatende sehen Defizite bei der Gebäudehülle

Dabei liegt der Fokus in Gesetz und vorgeschlagener Förderung vor allem auf der Anlagentechnik. Dieser Fokus wird von Fachleuten schon lange gesehen, stößt aber auf wenig Gehör. Eine Umfrage, die die Energieberatendenverbände GIH und DEN gemeinsam mit dem Bundesverband Gebäudehülle (Buveg) durchgeführt haben kam zum Ergebnis, dass 93 Prozent der Befragten den größten Nachholbedarf bei Gebäuden bei der Gebäudehülle sehen, gut über 60 Prozent bei der Anlagentechnik. Bei der Förderung ist aber nach wie vor eine deutlich höhere Förderung für die Anlagentechnik vorgesehen mit bis zu 70 Prozent, bei Maßnahmen an der Hülle gibt es 20 Prozent.

Einer der entscheidenden Einwände von CDU/CSU in der abschließenden Debatte im Bundestag war, dass es noch keine verabschiedete kommunale Wärmeplanung gebe, sondern nur einen Kabinettsbeschluss dazu gibt. Wenn man bei den nächsten Wahlen 2025 regiere, werde man das Gesetz zurücknehmen, kündigte unter anderem Jens Spahn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, an. Man setze auf Abwrackprämie und CO2, ergänzt Alexander Dobrindt. Andreas Jung betonte für die CDU/CSU-Fraktion, man habe einen anderen Ansatz, der ist nicht durch „Drehen an Schräubchen“ am GEG zu machen sei. Er warnte vor „Ballast der Überregulierung beim Umbau der Wärmenetze“ und unterstrich das „Modell der CO2-Bepreisung mit moderatem Einstieg und Verknüpfung mit dem europäischen System und sozialem Ausgleich.“ Dietmar Bartsch, Kovorsitzender der Fraktion die Linke, forderte außer der Synchronisierung mit der kommunalen Wärmeplanung eine Abschaffung der  Modernisierungsumlage, einen Stopp der Warmmiete und eine Förderung von  Genossenschaften. Verena Hubertz, SPD, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, versicherte, die kommunale Wärmeplanung werde am 1. 1. 2024 in Kraft treten.

CDU fordert Koppelung mit Wärmeplanung und setzt auf CO2-Preis

„Emissionshandel und CO2-Bepreisung würden dazu führen, dass viele sich das Heizen nicht mehr leisten können, konterte Matthias Miersch für die SPD den Vorschlag der CDU/CSU. „Ein Belassen des Status quo würde bedeuten, dass wir die Leute mit den CO2-Kosten alleine lassen“, warnte Christian Dürr für die FDP. Er sagte, dass selbst der Hausbesitzerverband Haus und Grund mit dem GEG zufrieden sei und bezog sich dabei auf Interviewaussagen des Verbandschefs. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall: „Das Heizungsgesetz ist das denkbar schlechteste Instrument, um die Wärmeversorgung der Häuser und Wohnungen in Deutschland bis 2045 klimaneutral umzugestalten“, kommentierte Haus- und-Grund-Präsident Kai Warnecke die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Der Verband fordert unter anderem die schnelle Einführung eines Klimageldes zur vollständigen Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger, eine zügige Erstellung und verlässliche Umsetzung kommunaler Wärmepläne und eine  verlässliche und bezahlbare Stromversorgung.

Beratungspflicht muss konkretisiert werden

„Auch wenn wir nicht alle Punkte gutheißen können – H2-ready-Gasheizungen halten wir nach wie vor für nicht zielführend – wurden jetzt viele richtige und wichtige Eckpfeiler in Sachen Klimaschutz im Gebäudebereich eingeschlagen“, kommentiert Stefan Bolln für den GIH nach der Verabschiedung.  Er fordert schnelle Klarheit über künftige Förderkonditionen. „Um Bau- und Sanierungstätigkeiten anzukurbeln, wären nach unserer Erfahrung vor allem zinsverbilligte Kredite, Tilgungszuschüsse, erhöhte Kreditsummen sowie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Vermietende hilfreich.“ Für Energieberatende wäre es zudem wichtig, dass die im Gesetz vorgesehene Pflichtberatung beim Heizungstausch umgehend konkretisiert wird. „Und inhaltlich sollte der Gesetzgeber darauf achten, dass unabhängig und ohne Profitaussichten bei der Umsetzung beraten wird. Denn dass ein Heizungsbauer, der nur Öl- und Gasheizungen im Angebot hat, seinen Kunden zur Wärmepumpe des Mitbewerbers rät, ist schon ein hehrer Anspruch“, sagte er.

Überhaupt keine Rolle spielte in der Debatte die Gebäudehülle. Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle hat die einseitige Erhöhung der Förderzuschüsse für einen Heizungstausch bereits im Juli kritisiert: "Wenn die Ampel jetzt die Förderung für neue Heizungen mit erneuerbaren Energien auf bis zu 70 Prozent der Investitionssumme erhöht, muss auch die Förderung für die Sanierung der Hülle massiv angehoben werden", fordert deren Leiter Thomas Drinkuth. Die Lücke müsse durch ein Anheben der Sanierungsförderung geschlossen werden. Investitionen der Eigentümerinnen und Eigentümer würden sonst gezielt von der Sanierung der Hülle weg in Richtung Heizungskeller gelenkt.

Langes Hin und Her hat zu Run Heizungen mit Gas und Öl geführt

Viele Menschen haben zudem in den vergangenen Monaten noch bestehende und funktionierende Gasheizungen gegen neue Anlagen getauscht. Sie fürchteten, dass dies in Zukunft nicht möglich sein wird. Die Nachfrage nach Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien dürfte aber wieder steigen, wenn der Fahrplan des GEG und die Förderlandschaft für das kommende Jahr klarer sind. Das Bundeskabinett hat dazu den Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) für 2024 beschlossen. Er sieht für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und zur sozialen Abfederung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) knapp 19 Milliarden Euro vor. pgl

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zum GEG mit den wesentlichen Änderungen

Antrag der CDU zum GEG