Seit dem 16. Dezember, also seit gestern, gilt die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Damit werden baureife Vorhaben mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW Kredite pro Wohneinheit gefördert. Die kurzfristige Förderung soll den Bauüberhang kurzfristig aktivieren und mehr Wohnraum schaffen. Tausende baureife Projekte erhalten so die Chance, wieder wirtschaftlich umgesetzt zu werden.
Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt zum Start bei 2,84 Prozent effektiv. Annuitätische Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung gibt es seit dem 16. Dezember 2025 zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent effektiv.
„Papier ist geduldig, wir sind es nicht. Noch in diesem Jahr startet deshalb unsere Unterstützung für baureife Projekte. Die EH-55-Plus-Förderung setzt einen wichtigen Impuls, nach der Genehmigung auch mit dem Bau zu beginnen. Das war wirtschaftlich oft nicht möglich, obwohl die Wohnungen dringend gebraucht werden. Wir investieren nun 800 Millionen Euro, damit die Branche loslegen kann und Wohnraum entsteht, der nicht nur klimafreundlicher, sondern auch bezahlbarer ist. Mit einem Zinssatz von unter drei Prozent liegen wir deutlich unter dem Marktniveau. Wir führen damit konsequent unseren Weg fort, wichtige Impulse beim Wohnungsbau zu setzen“, so Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss von fünf Prozent erhalten. Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. Weitere Infos sind auf der Website der KfW zu finden.
Bereits im Vorfeld zur neuen Förderung waren die Zinskonditionen bei allen bestehenden Förderprogrammen verbessert worden. Zudem hatte es beim "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" und "Jung kauft alt" Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen gegeben, damit noch mehr Vorhaben von der Förderung profitieren können. Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) / si