Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

BEG-Zuschüsse: Neue­run­gen für Dämm­maß­nah­men

FMI / Serhii Krot – Shutterstock

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt ihre Unterstützung für Sanierungen fort. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen, die sowohl Einzelmaßnahmen als auch Effizienzhaus-Sanierungen betreffen.

Hauseigentümer können weiterhin Zuschüsse für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle über die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Eine weitere Neuerung ist für das Jahr 2027 geplant: ein zusätzlicher Bonus für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings (WPB).

Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle

Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle. Dazu gehören die Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke. Häufig kommen dabei Dämmstoffe aus Mineralwolle, wie Glaswolle und Steinwolle, zum Einsatz. Diese Materialien tragen dazu bei, Wärmeverluste zu reduzieren und den Wohnkomfort zu steigern. Zudem verbessern sie den Schallschutz und den vorbeugenden baulichen Brandschutz.

Zuschüsse und Boni im Überblick

Der Basis-Zuschuss für Dämmmaßnahmen beträgt grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine wichtige Bedingung bleibt bestehen: Förderanträge müssen vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Förderkonditionen zusätzlich verbessern. Er zeigt auf, wie ein Gebäude schrittweise energetisch optimiert werden kann. Mit einem iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten für Einfamilienhäuser von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro. Für Investitionen, die 30.000 Euro pro Einfamilienhaus überschreiten, gewährt die Förderung einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf den darüberliegenden Kostenanteil.

Ab 2027 ist ein weiterer Bonus von 5 Prozent für die Dämmung von WPB vorgesehen. Diese Regelung zielt darauf ab, Sanierungen dort zu unterstützen, wo das größte Einsparpotenzial liegt. Insbesondere ältere Häuser mit einem sehr hohen Energiebedarf, die bisher unzureichend gedämmt sind, profitieren von dieser zusätzlichen Förderung. Der WPB-Bonus kann für bis zu drei Anträge pro WPB in Anspruch genommen werden.

Weitere Förder- und Beratungsmöglichkeiten

Neben der BEG-Förderung stehen weitere Optionen zur Verfügung. Selbstnutzende Hauseigentümer können Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle auch über die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz geltend machen. Dabei lassen sich 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 40.000 Euro pro Objekt, über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen.

Umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus fördert weiterhin die KfW. Dies geschieht über vergünstigte Kreditzinsen und Tilgungszuschüsse, wobei künftig stärker auf Zinsverbilligungen gesetzt wird. ■
Quelle: FMI / fl