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Barrierefrei-Umbau wird wieder gefördert

Bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilie sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer vorausschauend agieren und die eigenen vier Wände gleich fit fürs Alter machen. Denn barrierereduzierende Maßnahmen wie das Anbringen bodengleicher Duschen oder das Beseitigen von Türschwellen erhöhen die Sicherheit und den Wohnkomfort. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.  „Besonders sinnvoll ist es, energetische und barrierereduzierende Sanierungsmaßnahmen gleichzeitig durchführen lassen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Durch das Vermeiden von doppelten Baustellen schonen Eigentümer ihre Nerven und können sogar Geld sparen“, so Hettler weiter.

Barrierefreiheit erhöht die Sicherheit

18 Millionen Menschen in Deutschland sind 65 Jahre oder älter. Viele von ihnen wollen möglichst lange im eigenen Haus leben. Barrierefreie Wohnungen sind dafür wichtig: Sie erhöhen die Sicherheit und Selbstständigkeit älterer Bewohnerinnen und Bewohner. Außerdem bieten die sanierten Wohnungen allen Altersgruppen mehr Wohnkomfort. Geld gibt es aber nicht nur für Ältere. die Zuschüsse und Kredite sind Unabhängig vom  Alter für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Sie stehen auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum zur Verfügung.

Als ersten Schritt zur barrierefreien Wohnung sollte geprüft werden, ob und welche Maßnahmen in den eigenen vier Wänden realisiert werden können. „Oftmals ist es gar nicht schwierig, für deutlich weniger Stolperfallen zu sorgen“, sagt Carmen Mundorff von der Architektenkammer Baden-Württemberg. „Beispielsweise können selten genutzte Badewannen durch leichter begehbare Duschen ersetzt werden. Bei guter Planung gewinnt man gleichzeitig etwas Platz im Bad. Weitere barrierereduzierende Maßnahmen sind breitere Türen, besonders von Bad und WC, die sich nach außen öffnen lassen. Solche Verbesserungen können in den allermeisten Häusern realisiert werden.“

Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen sein

Die Förderbank KfW bezuschusst nun barrierereduzierende Maßnahmen bis zu einer Höhe von maximal 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Insgesamt können Eigentümerinnen und Eigentümer bis 6.250 Euro von der KfW erhalten. Pro Wohneinheit müssen mindestens 2.000 Euro in die Renovierungsmaßnahmen investiert werden, maximal sind 50.000 Euro förderfähig. Gefördert werden nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden. Alternativ vergibt die KfW auch Kredite.
„Das Interesse an den Zuschüssen war in den letzten Jahren sehr hoch. Deshalb sollten Eigentümer nicht lange zögern, einen entsprechenden Antrag zu stellen“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Im Jahr 2021 waren die im Januar bereitgestellten Fördermillionen bereits am 1. Juni aufgebraucht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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