Nicht nur die angekündigten Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sorgen für Empörung sowohl in der Bau-, Energieberatungs- und Heizungsbranche. Vor allem die kurzfristige Ankündigung und die daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der aktuellen Beantragung erzeugen heftigen Unmut. Denn die Änderungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und bei der KfW Bank gestellt werden. Das kündigte das Bundesministerium gestern am 8. Juli an – und, dass es bereits ab heute 9. bis 20. Juli keine neuen Technische Projektbeschreibungen (TPB) beim Bafa und bei der KfW keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) mehr erstellt werden. Wohlgemerkt: Von einem Tag auf den anderen. Bereits am 8. Juli führte das dazu, dass der Zugang zu den Portalen von Bafa und KfW aufgrund überlasteter Server stark eingeschränkt war.
Das ist der aktuelle Stand beim Bafa
Inzwischen informieren Bafa und KfW zur aktuellen Situation. Bereits zugesagte (bewilligte) Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen, teilt das Bafa mit. Technische Projektbeschreibungen, die bis einschließlich 8. Juli generiert wurden, können bis einschließlich 20. Juli für Beantragung nach den bisherigen Förderkonditionen verwendet werden. Dieser Vertrauensschutz gilt für jene Antragsstellenden, die bereits TPB von ihrem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer erhalten haben und noch keinen Antrag gestellt haben. Nicht verwendete TPBs verfallen nach dem 20. Juli. Vom 9. bis 20. Juli können keine neuen TPB beim Bafa mehr erstellt werden. Dies ist wieder ab dem 21. Juli möglich.
Das ist der aktuelle Stand bei der KfW
Kundinnen und Kunden, die bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag haben, den Förderantrag aber noch nicht eingereicht haben, können dies während der Umstellungsphase bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Förderbedingungen tun. Die KfW sagt diese Anträge bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen zu den bisherigen Förderbedingungen zu. Bereits erstellte gültige Bestätigungen zum Antrag werden in der Umstellungsphase akzeptiert. Neue Bestätigungen zum Antrag können ab dem Start der neuen Förderbedingungen am 21. Juli wieder erstellt werden. Mit bestehenden, bisher nicht genutzten Bestätigungen können ab dem 21. Juli Anträge zu den neuen, angepassten Förderbedingungen gestellt werden. Quelle: Bafa/KfW/jb