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Gesundheitsvorsorge und Gebäudekomfort (Teil 1)

Rechnerischer Hitzeschutz

Die Frage des Monats Juli des Gebäude-Energieberater hat ergeben, dass der sommerliche Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 für 31 Prozent der Bauherren und Architekten keine Rolle spielt. Von 56 Prozent wird er als lästig wahrgenommen. Nur 13 Prozent sehen ihn als sehr wichtig an. Liegt das an mangelndem Interesse für Überhitzungen in Gebäuden, an der Art der Berechnung oder an der Befürchtung, dass zusätzliche Kosten entstehen ­könnten? Jedenfalls bedenkliche Ergebnisse, sind Gebäude in Deutschland doch so zu errichten, dass der Sonneneintrag durch einen ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz begrenzt wird. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) [1, § 14 (1)] vor. Der Nachweis erfolgt nach DIN 4108-2 [2] über das Verfahren der Sonneneintragskennwerte oder alternativ über die thermische Gebäudesimulation. Mit der thermischen Gebäudesimulation wird nicht nur der Sonneneintrag, sondern auch dessen Auswirkung auf die operative Innentemperatur ermittelt. Sie berücksichtigt weitere thermische Lasten. Problem: Für diese Nachweisart sind in der Norm in Tabelle 9 Anforderungswerte der Übertemperaturgradstunden festgelegt, die als Summenwert für das ganze Jahr zu berechnen sind. Spitzenwerte dieser Übertemperatur werden durch die Summenbildung jedoch nicht offenbart. Maximalwerte der operativen Innentemperatur sind aber für eine gesundheitliche Bewertung unverzichtbar. Dagegen wird mit den zulässigen Übertemperaturgradstunden über einer bestimmten Bezugstemperatur ein thermischer Komfort in einer Jahresbetrachtung festgelegt. Inwieweit dieser thermische Komfort einen Mindeststandard, beispielsweise durch die Kategorienzuordnung nach DIN EN 16798-1 [3] darstellt, wird allerdings nich ...

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