Herr Karwatzki, die von den Fraktionen der Regierungskoalition beschlossenen Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes wurden im Februar verkündet. Jetzt warten alle darauf, dass der Referentenentwurf dem Kabinett vorgelegt wird. Glauben Sie, dass sich dieser noch stark von den Eckpunkten unterscheiden wird?
Ich denke, dass es bei der Streichung der 65-Prozent-Vorgabe zum Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizen bleiben wird. Das war ja der Kernpunkt der Eckpunkte. Und so wurde es auch schon im Koalitionsvertrag angekündigt. Allerdings gibt es einige Details, die wahrscheinlich noch mal geändert werden müssen, weil sie zum Teil gegen EU-Vorgaben verstoßen.
Außerdem ist ein Punkt wichtig: Laut den Eckpunkten sollen Regelungen zum Mieterschutz gefunden werden, um zu vermeiden, dass Vermieter Lösungen einbauen, die zu hohen Heizkosten führen. Ich gehe davon aus, dass dies nicht im Gebäudemodernisierungsgesetz, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt wird - zum Beispiel durch eine Änderung der Modernisierungsumlage oder der Abrechnungsfähigkeit von Heizkosten.
Welche Details verstoßen denn gegen EU-Recht?
Man will ja pauschal die Paragraphen 71 bis 71 p des Gebäudeenergiegesetzes streichen. Darunter würde dann auch Paragraph 71a fallen – also die Pflicht zur Gebäudeautomation in größeren Nichtwohngebäuden. Das ist eine Vorgabe der EU-Gebäuderichtlinie – also der EPBD. Außerdem möchte man bis zum Inkrafttreten des neuen Neubauniveaus aus der EPBD, also dem Null-Emissions-Gebäude, auch die 65-Prozent-Pflicht im Neubau streichen. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU verlangt aber bereits seit 2009 Mindestanteile erneuerbarer Energien auch in Neubauten. Diese Regelung wur ...
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Gebäudeenergiegesetz wird ersetzt
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