Für die energetische Bewertung von Gebäuden steht mit der DIN V/TS 18599 ein standardisiertes Bilanzierungsverfahren zur Verfügung, das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) mittlerweile als alleinige Bewertungsmethode zugrunde gelegt wird. Insbesondere die zonenweise Ermittlung der Hüllflächen ist in der Regel mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Dabei erfolgt zunächst eine Unterteilung des Gebäudes in die unterschiedlichen Zonen, je nach Nutzung sowie Konditionierung (etwa: Verkehrsfläche, Büro mit Kühlung, Büro ohne Kühlung, ...). Anschließend werden für jede Zone die begrenzenden Bauteilflächen der wärmeübertragenden Umfassungsfläche eines Gebäudes ermittelt.
Um den Bewertungsaufwand möglichst gering und kosteneffizient zu halten, stehen verschiedene Vereinfachungen für die Hüllflächenermittlung zur Verfügung, wie das vereinfachte Verfahren nach DIN V 18599-1, Anhang D [1], oder das in der luxemburgischen Verordnung zur Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden beschriebene [2]. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) [3] wird ein vereinfachtes Berechnungsverfahren für zu errichtende Nichtwohngebäude mit einem Ein-Zonen-Modell beschrieben. Eine Weiterentwicklung des Ein-Zonen-Modells [4] schlägt ein zonenflächengewichtetes Mischprofil vor.
Diese Vereinfachungen können einerseits zu einer erheblichen Zeitersparnis führen, beeinflussen andererseits jedoch durch einen gröberen Abstraktionsgrad die Ergebnisgenauigkeit. Im Rahmen einer Studie am Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) wurden die unterschiedlichen Verfahren an realen Nichtwohngebäuden hinsichtlich ihrer Genauigkeit untersucht. Die Resultate werden in einem zweiteiligen Beitrag vorgestellt und bewertet. Im hier vorliegenden er ...
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