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De-minimis-Regelung bei Förderprogrammen

Zuviel des Guten

Für viele, wenn nicht für die meisten energetischen Maßnahmen an Gebäuden werden Fördermittel beantragt. Ohne die Zuschüsse und verbilligten Darlehen wären moderne Heizungen, neue Fenster und die Dämmung von Bauteilen erheblich teurer, häufig unwirtschaftlich. Deshalb ist es wichtig, dass Energieberater stets über die aktuellen Förderprogramme informiert sind, um sie entsprechend zu berücksichtigen und rechtzeitig zu beantragen. Zu den weiteren Aufgaben gehört aber auch, die beantragten Mittel vollständig zu dokumentieren. Allerdings müssen Energieberater darauf achten, dass es bei gewerblichen Kunden nicht nur auf das einzelne Projekt ankommt, vielmehr ist die Gesamtheit der erhaltenen Fördermittel relevant. EU-Beihilferecht und De-minimis-Regel Nicht nur die Europäische Union, auch Bundes- oder Länderparlamente sowie teilweise einzelne Kommunen verfolgen das Ziel, Entscheidungen von Unternehmen in eine gewünschte Richtung zu beeinflussen, ja zu lenken. Neben gesetzlichen Vorgaben tragen auch Fördermittel dazu bei, gewisse Entscheidungen herbeizuführen. In den meisten Fällen geht es dabei um Energieeinsparung oder den Umstieg auf regenerative Energien – aber auch die Digitalisierung, Gebäudeautomation, Nachhaltigkeit und Weiterbildungen stehen im Fokus. Selbst der Erwerb von Lastenfahrrädern wird teilweise auf lokaler Ebene gefördert. Bei der Vielzahl der Möglichkeiten und Programme verlieren Kunden schnell den Überblick, welche Fördermittel beantragt und gewährt wurden – auch der Zeitpunkt der Ausschüttung wird schnell vergessen. Dann ist es nur ein kleiner Schritt zum Verstoß gegen eine Bestimmung, die einzuhalten immer bedeutsamer wird: die sogenannte De-minimis-Regelung. Ein zent ...

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