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Energieversorger kritisieren Politik für Energiepreisbremse

In der Debatte um eine Verlängerung der Energiepreisbremsen moniert der VVKU Verfahrensablauf und Zeitplan. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Die Pläne für eine mögliche Verlängerung der Energiepreisbremsen sind unrealistisch und so nicht umsetzbar. Die geplante Verordnung kommt viel zu spät und lässt zu viele Fragen offen. Deshalb sind wir für ein Auslaufen der Preisbremsen, wie geplant, zum 31. Dezember 2023.“

Die Verlängerung durch den Bundestag kann erst Mitte Dezember erfolgen. Erst dann können die Stadtwerke und Energieversorger mit der Umsetzung starten, für die sie nur zwei Wochen Zeit haben. Für eine Verlängerung sei es außerdem erforderlich, dass auch die europarechtliche Grundlage für diese Maßnahme von der Europäischen Kommission verlängert werde, warnt der VKU.

Konkret müsse sie noch die beihilferechtliche Genehmigung für den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine erteilen. Offen sei unter anderem, zu welchen Bedingungen die Kommission eine Verlängerung zulasse.

Versorger wehren sich gegen späte Entscheidung in Berlin

Informationen zu den Energiepreisen ab Januar 2024 hätten den Energieversorgern spätestens Mitte Oktober vorliegen müssen, um die notwendigen Informationen fristgerecht für Kunden vorbereiten zu können. „Die Energieversorger haben im vergangenen Winter mit der Umsetzung der Preisbremsengesetze in einer Krisensituation kurzfristig und mit hohem Aufwand eine staatliche Aufgabe übernommen. Das darf zu keinem Dauerzustand werden“, so Liebing.

Ähnlich sieht das der BDEW. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung hält es für richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsen bis zum Ende der Heizsaison verlängern möchte. „Nicht akzeptabel ist jedoch, dass noch immer keine rechtsverbindliche Regelung vorliegt und die Umsetzungserfordernisse in den Unternehmen komplett vernachlässigt werden. Die Unternehmen der Energiewirtschaft haben es mit enorm hohem Aufwand übernommen, die Preisbremsen für den Staat umzusetzen. Das ist nicht die originäre Aufgabe der Energieversorgungsunternehmen.“

Hoher Aufwand für Energiepreisbremse ist kurzfristig nicht zu leisten

Für eine Verlängerung der Preisbremsen müssten die Abrechnungssysteme von über 1.000 Lieferanten bis zum 1. Januar 2024 entsprechend angepasst werden. Das sei nur mit entsprechendem Vorlauf umsetzbar. „Was sich nicht wiederholen darf, ist eine chaotische Situation wie Ende letzten Jahres, als die Energieversorger zur Umsetzung der hochkomplexen Preisbremsen innerhalb kürzester Zeit durch aufwändige Umstellungen der IT-Systeme Abrechnungsverfahren für über 40 Millionen Haushalte sowie für tausende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft organisieren mussten. Nur dem extrem hohen Engagement der Beschäftigten in den Energieversorgungsunternehme ist es zu verdanken, dass die Entlastungsmaßnamen der Bundesregierung tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch ankamen“, warnt sie.

Die Unternehmen der Energiewirtschaft fordern daher von der Politik, dass die erheblichen Auswirkungen auf die energiewirtschaftlichen Prozesse berücksichtigt werden und auch zeitlich umsetzbare Entscheidungen getroffen werden. Fällt die endgültige Entscheidung zur Verlängerung erst im Dezember, werde  dies erneut dazu führen, dass viele Unternehmen die Vorgaben nicht rechtzeitig zum Jahreswechsel umsetzen können. Jede Beschleunigung – auch der notwendigen beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission – ist jetzt wichtig.

In diesem Sinne muss auch das Auslaufen der Preisbremsen und der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme synchron erfolgen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzesänderung zum vorzeitigen Auslaufen der temporären Mehrwertsteuerabsenkung für Gas und Wärme zum 1. Januar 2024 schafft weitere Umsetzungsprobleme und hätte negative Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden sowie auf Energieversorger. Der BDEW appelliert an die Politik, Preisbremsen und Mehrwertsteuersenkung gemeinsam am 31. März 2024 auslaufen zu lassen. Quelle: VKU /BDEW / pgl