Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

EEG 2023 hilft Mieterstrom nur teilweise

Am 7. Juli hat der Bundestag die Neuerungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) beschlossen. Einen Tag später willigte der Bundesrat ein. Die EEG-Umlage war bereits am 1. Juli abgeschafft worden. „Damit ist Mieterstrom komplett von Umlagen befreit. Das baut Bürokratien ab und macht das Modell wirtschaftlich attraktiver“, sagt Markus Reinhold, Geschäftsführer des Mieterstromdienstleisters Einhundert Energie. Ebenso kann er sich darüber freuen, dass eine weitere Grenze für Mieterstrom gefallen ist: Mit dem EEG 2023 erhalten auch Anlagen mit mehr 100 Kilowatt Leistung den Mieterstromzuschlag. „Das fördert insbesondere innovative Quartierslösungen im Neubau, bei denen der Solarstrom zusätzlich für Wärme und Verkehr genutzt werden kann“, erläutert Reinhold. Allerdings bringe die Regelung keine Verbesserungen im Bestand, da Anlagen auf bestehenden Gebäuden selten die Grenze überschreiten würden. Und noch ein Manko spricht der Mieterstromexperte an: „Was immer noch fehlt, ist die Möglichkeit, Mieterstromanlagen über Netzanschlusspunkte hinweg im gesamten Quartier zu betreiben.“ 

EEG 2023 erleichtert Netzanschlussprozesse für Photovoltaik

Auf der Positivliste des EEG 2023: Bürokratische Prozesse wie den Netzanschluss einer Photovoltaikanlage erleichtert die neue Gesetzesversion. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung muss der Verteilnetzbetreiber nicht mehr vor Ort und technisch eingebunden sein. Außerdem sind die Netzbetreiber nun verpflichtet, auf Netzanschlussanfragen innerhalb eines Monats mit einer Liste spezifischer Informationen sowie einem Zeitplan zu reagieren. Geschieht das nicht, darf der Anlagenbetreiber eigenständig anschließen. Bislang mussten Mieterstromprojekte häufig recht lange auf den Netzanschluss warten. „Durch die Neuerungen wird dieser Prozess wesentlich beschleunigt und wir werden nicht unnötig ausgebremst“, beschreibt Reinhold die Verbesserung. Auch die Digitalisierung für Gebäudeenergie kommt mit dem neuen Gesetz ins Rollen: Bis Anfang 2025 müssen Stromnetzbetreiber gemeinsam eine zentrale Plattform für Anschlussbegehren anbieten, über die sich landesweit PV-Anlagen und Smart Metering anmelden lassen. Schließlich erhalten Eigenverbrauchsmodelle eine höhere Teileinspeisevergütung.

EEG 2023 verkompliziert Anlagenzusammenfassung

Aktuell werden bei der Zuordnung zu den entsprechenden Vergütungsmodellen und -höhen sowie bei den Anforderungen an die Fernsteuerbarkeit, benachbarte PV-Anlagen zusammengefasst, unabhängig davon, ob sie an einzelnen Netzanschlüssen betrieben werden. „Für größere Anlagen erhält man eine wesentlich geringere Vergütung als für kleinere Anlagen. Die Anlagenkosten sind allerdings im Gegensatz dazu viel höher, da Anlagen technisch gar nicht zusammengefasst sind“, erklärt Reinhold den Nachteil der Regelung. Anstatt sie abzuschaffen, setzt der Gesetzgeber mit dem EEG 2023 auf ein Modell, bei dem zwei PV-Anlagen auf dem Dach verbaut werden können: eine Anlage für den Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. Es soll eine erhöhte Einspeisevergütung der Volleinspeiseanlage bei gleichzeitigem Eigenverbrauch ermöglichen. Reinhold kritisiert das Modell sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht als völlig praxisfern: „Eine sinnvolle Änderung der Anlagenzusammenfassung sieht anders aus. Ein Wegfall wäre so einfach, stattdessen wurde weiter verkompliziert.“

Einhundert Energie: Gebäudeenergiegesetz sollte Photovoltaik fördern

Insgesamt bewertet Reinhold die Gesetzesänderungen als überwiegend positiv und sieht eine klare Verbesserung zu den im Osterpaket erarbeiteten Punkten. Allerdings fehle nach wie vor ein Update des Gesamtkonzeptes. Die Solarstromversorgung von Gebäuden, gerade auch in Verbindung zum angestrebten Wärmepumpen-Rollout, müsse weniger über Fördersätze im EEG, sondern mehr über neu definierte Gebäudestandards im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorangetrieben werden: „Es braucht zwingend eine Lösung, CO2-Einsparungen durch Photovoltaik auch im Bestand wirksam den Gebäuden zurechnen zu können.“ Eine entsprechende Änderung des GEG stehe allerdings noch aus.

GEB-Webinar Photovoltaik und Mieterstrom am 14. Juli 2022

Mit den vergangenen beiden Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat der Gesetzgeber die Bedingungen für Mieterstrom verbessert. Doch stellen die Anforderungen beispielsweise an Abrechnung und Preise immer noch eine große Herausforderung für Mieterstromprojekte dar. Ob sich das mit der aktuellen Überarbeitung des Gesetzes ändern wird, erläutert Referent Michael Vogtmann in unserem Webinar. Er erklärt, worauf es ankommt, um ein Mieterstromprojekt erfolgreich umsetzen zu können, und bringt Sie auf den neuesten Stand, was sich regulatorisch in jüngster Vergangenheit geändert hat. Vogtmann gilt als ausgewiesener PV-Experte und erfahrener Dozent unter anderem für die DGS-Solarschulen und den TÜV Rheinland. Von 1995 bis 2008 leitete er das Solar-Informationszentrum solid in Fürth. Er ist Vorsitzender der Sektion Franken der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.

Zur Aufzeichnung des Webinars

Das Webinar wird mit zwei UE für die EEE-Liste in den Bereichen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Energieaudit anerkannt.

Quelle: Einhundert Energie / jb

Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.