Aus Verbänden, kommunalen Unternehmen und der Branche hagelt es Kritik an den Gesetzesplänen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Ein Überblick über die zentralen Kritikpunkte.
Keine EEG-Umlage mehr, die 100-Kilowatt-Grenze fällt – trotzdem hält das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) noch einige Hürden für Mieterstromprojekte bereit.
Die EU-Kommission hat den erhöhten Ausschreibungsmengen im EEG beihilferechtlich zugestimmt, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Mit großer Erleichterung stellen die Bioenergieverbände fest, dass der Bundestag die Streichung des Flexibilitätszuschlags für Biogasanlagen im zweiten EEG-Vergütungszeitraum zurückgenommen hat. Dadurch könne die für die Branche wichtige Regelung aus dem EEG 2017 wieder hergestellt werden.
Als eine verpasste Chance für den Klimaschutz bezeichnet der Bundesverband Solarwirtschaft die am 17. Dezember 2020 beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Bundesregierung müsse ihre Versäumnisse schnellstens korrigieren.
Ab dem kommenden Jahr gilt eine Messpflicht für Betreiber eigener Stromerzeugungsanlagen. Doch der Leitfaden dafür wurde erst im Oktober veröffentlicht. Energierechtsexperte Sebastian Igel fordert deshalb eine Übergangsregelung.
Am 30. Mai veranstaltet die Solarpraxis AG einen Workshop über Veränderungen, die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf die deutsche Solarbranche zukommen.
Dr. Martin Altrock, Dr. Volker Oschmann,
Dr. Christian Theobald, 587 Seiten, 2006,
ISBN 3-406-49505-2, C.H. Beck Verlag, 98 €.
Die am 1. August 2004 in Kraft getretene Neufassung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbare...