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Balkonkraftwerke: Vereinfachungen lassen auf sich warten

Weder das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck lang angekündigte Solarpaket I, in dem die Anbringung von Solarbalkonkraftwerken vereinfacht werden sollte, noch der Gesetzesentwurf aus dem FDP-geführten Bundesjustizministerium, der die Anbringung von Balkonkraftwerken grundsätzlich als privilegierte Maßnahme erlauben sollte, sind zum Jahresende umgesetzt worden. Darauf weist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hin. Die Naturschutzorganisation bemängelt außerdem, dass es noch immer keine Einigung zur Produktnorm durch den zuständigen Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik (VDE) gibt. „Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation ist es geradezu fahrlässig, eine Maßnahme hintenanzustellen, die den Staat nichts kostet, aber den Menschen zumindest ein stückweit helfen kann, Energiekosten zu sparen“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Das Wirtschaftsministerium verspiele damit langsam aber sicher das Vertrauen der Menschen. Das große Potenzial der Energiewende zuhause drohe zu verpuffen.

Zum Hintergrund

Die von der DUH geforderten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke hängen aktuell von folgenden drei Prozessen ab:

1. Mit dem Solarpaket I plant das Klimaschutzministerium auch Erleichterungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Der dafür relevante Teil des Gesetzespakets soll jedoch anders als geplant voraussichtlich erst im Frühjahr 2024 verabschiedet werden. Vorgesehen sind eine Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt, eine einfachere Anmeldung und die Duldung des normalen Schukosteckers.

2. Das Gesetz zur „Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ wird ebenfalls erst bis Mitte 2024 verabschiedet werden. Es sieht vor, dass Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches beziehungsweise des Wohneigentumsgesetzes aufgenommen werden. Damit würde für sie das Gleiche gelten wie etwa für Wallboxen für Elektrofahrzeuge. Solarmodule für den Balkon könnten dann nicht mehr grundlos verboten werden. Ein Mitspracherecht von Eigentümergemeinschaften, Vermietenden oder der Hausverwaltung bliebe jedoch weiterhin bestehen. Die DUH arbeitet daran, eine Konkretisierung in der Gesetzesbegründung zu erwirken.

3. Der VDE arbeitet an einer Produktnorm für Balkonkraftwerke. Sie soll ein transparentes Regelwerk zu den Sicherheitsanforderungen schaffen, auf die sich Hersteller und Händler beziehen können. Letztendlich regelt sie die Erhöhung der Bagatellgrenze, da sich die Bundespolitik auf laufende Normungsprozesse bezieht. Der Prozess verzögert sich laut DUH aufgrund des Konsensprinzips beim Einspruchsberatungsverfahren des Gremiums auf unbestimmte Zeit ins Jahr 2024.

Quelle: DUH / jb