Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hält die Branche weiter in Atem. Schließlich enthält der Kabinettsbeschluss alle strittigen Punkte, die auch schon im Eckpunktepapier Ende Februar vorgelegt wurden. Dazu zählen: Die 65-Prozent-Regel wird durch die sogenannte Bio-Treppe ersetzt, Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, die Beratungspflicht beim Heizungstausch entfällt. Sollte das Gesetz tatsächlich noch vor der Sommerpause des Bundestages beschlossen werden, ist das Thema daher noch lange nicht abgehakt.
Jan Karwatzki vom Öko-Zentrum NRW rechnet mit einer Klagewelle gegen das GModG ab dem Tag seines Inkrafttretens. Die Deutsche Umwelthilfe beispielsweise macht sich schon bereit für den Gang vor die Gerichte. „Wir werden rechtlich nichts unversucht lassen, um das Gebäudemodernisierungsgesetz in seiner jetzigen Form zu stoppen“, sagt Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Laut Karwatzki hätten entsprechende Klagen durchaus Erfolgschancen. Denn das GModG verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt etwa ein Gutachten der Klimaunion – des Zusammenschlusses von CDU- und CSU-Mitgliedern, die sich für eine ambitionierte Klimapolitik einsetzen. Das Gesetz sei mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig“, heißt es dort.
Und weiter: „Die ersatzlose Streichung des Paragraphen 72 GEG schafft eine strukturelle Regelungslücke, die den zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb fossiler Bestandsheizungen über das verfassungsrechtlich gebotene Enddatum der Klimaneutralität (2045) hinaus ermöglicht.“ Damit verstoße das Gesetz gegen die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die gesetzlichen Klimaziele einzuhalten. Aus dem Grundgesetz erg ...
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GModG verunsichert die Branche
Unverständlich und klimaschädlich
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