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Ab Mai gelten neue Energieausweise

Ab Mai 2026 ändern sich die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU. Dann zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz an. Bisher galt eine Skala von A+ bis H. Die neuen Bewertungsklassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ebenfalls neu: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben. Die neuen Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Gebäudeenergieberaterinnen und -berater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. Sie sind zehn Jahre lang gültig.

Energieauswiese braucht es künftig auch bei Mietverlängerungen

Verpflichtend ist der Ausweis für alle, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Ein gültiger Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen. Auch in Immobilienanzeigen auf kostenpflichtigen Internetseiten oder in Zeitungen müssen die Ausweisdaten in Teilen stehen. Neu ist, dass Energieausweise erforderlich sind, wenn Mietverträge verlängert werden oder größere Renovierungen erfolgt sind. Das ist der Fall, wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehüllfläche saniert wird oder die Maßnahmen ein Viertel des Gebäudewerts betreffen. Auch Gebäude, die sich im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen befinden oder von diesen genutzt werden, benötigen einen Energieausweis. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.

Neue Skala erleichtert Einschätzung der Energieeffizienz

Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, bleibt die alte Skala von A+ bis H auch nach Mai 2026 noch einige Jahre im Umlauf. Neue Ausweise verwenden dann jedoch die aktualisierte Klassifizierung. Klasse A wird ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten sein. Klasse G soll die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands eines Landes abbilden. Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet. Die konkreten Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest, sie können sich also von Land zu Land unterscheiden. Gleich bleibt die Einfärbung: Ist die Skala Rot, handelt es sich um ein energetisch ungünstiges Gebäude, Grün steht für einen energetisch sehr guten Zustand. Quelle: Zukunft Altbau / jb