Ritter Energie
Ab dem Jahreswechsel 2027 beabsichtigt der Bund, die Förderkonditionen für den Austausch einer bestehenden Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gegen ein neues System („Grün zu Grün“) deutlich einzuschränken. Eigentümer, die noch 2026 einen Förderantrag stellen, können sich die aktuell gültigen Konditionen sichern und haben nach Zugang des Förderbescheids drei Jahre Zeit für die Umsetzung.
Der Hersteller Ritter Energie weist darauf hin, dass von den geplanten Änderungen alle Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien betroffen sind, die durch ein neues System ersetzt werden sollen. Dazu zählen Pelletkessel, Wärmepumpen und weitere Biomasseheizungen. Auch ein Systemwechsel, etwa von einem Pelletkessel zu einer Wärmepumpe, ist betroffen.
Geplante Förderkürzungen
Wurde die bestehende Anlage vor 2008 installiert, reduzieren sich die förderfähigen Kosten ab 2027 voraussichtlich auf 25 % der Anschaffungskosten. Für Anlagen, die ab 2008 in Betrieb genommen wurden, soll die Förderung für den Austausch vollständig entfallen.
Frist für den Förderantrag
Um die aktuellen, günstigeren Konditionen zu nutzen, ist es notwendig, den Förderantrag noch im Jahr 2026 zu stellen. Nach Erhalt des Förderbescheids bleibt eine Frist von drei Jahren, um den Heizungstausch tatsächlich durchzuführen. Dies ermöglicht es, die aktuelle Heizung bis 2029 weiterzubetreiben, während die Förderung bereits gesichert ist.
Weitere Änderungen bei der BEG
Zusätzlich zu den Einschränkungen für den „Grün zu Grün“-Austausch erfolgt eine schrittweise Reduzierung der maximal förderfähigen Anschaffungskosten gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bereits Ende Juli 2026 wurde beschlossen, diesen Betrag von 30.000 auf 28.000 Euro pro Wohneinheit zu senken.
Ab Februar 2027 soll er alle sechs Monate um weitere 750 Euro sinken. Diese Reduzierung betrifft alle Heizungsförderungen nach BEG. Die Grundförderung liegt weiterhin bei 30 % der Anschaffungskosten. Ein zusätzlicher Einkommensbonus von bis zu 40 % ist einkommensgestaffelt möglich. Der Geschwindigkeitsbonus wird beim Austausch „Grün zu Grün“ nicht gewährt.
Expertenrat zum Vorgehen:
Wendelin Heinzelmann, Förderexperte bei Ritter Energie, empfiehlt, die individuelle Situation von einem Fachhandwerker prüfen zu lassen. Dies sei insbesondere wichtig, wenn ohnehin ein Austausch ansteht oder sich in den nächsten Jahren abzeichnet. Fachbetriebe können die Restlaufzeit der bestehenden Heizung, die erforderlichen Investitionskosten und die voraussichtliche Höhe der Förderung realistisch einschätzen. Auf dieser Grundlage erhalten Hausbesitzer eine fundierte Bewertung, ob sich ein vorgezogener Austausch rechnet. Heinzelmann betont die Notwendigkeit einer zeitnahen Prüfung, da für die Förderung eine rechtzeitige Planung erforderlich ist. Eigentümer, die einen Heizungstausch erwägen, sollten daher frühzeitig einen qualifizierten Fachbetrieb kontaktieren.
Quelle: Ritter Energie / fl